Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind spezielle Behandlungsmaßnahmen, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern. Sie dienen somit der beruflichen und sozialen Teilhabe von Versicherten und sollen dazu beitragen, dass diese trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen können.

Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag des Versicherten bewilligt und finanziert. Sie sind somit Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und werden aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Die Kosten für die Maßnahmen werden in der Regel vollständig von der Rentenversicherung übernommen, sodass für die Versicherten keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.

Zu den medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung gehören unter anderem stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, die in spezialisierten Rehabilitationskliniken durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ganzheitliche Behandlungsprogramme, die individuell auf die Bedürfnisse und Einschränkungen des Versicherten abgestimmt werden. Ziel ist es, die körperliche, geistige und psychische Gesundheit des Versicherten zu verbessern und somit seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten.

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören unter anderem ärztliche und therapeutische Maßnahmen, wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder psychologische Betreuung. Auch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, wie zum Beispiel Umschulungen oder berufliche Weiterbildungen, können Teil der Behandlung sein. Die Maßnahmen werden von einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Therapeuten und anderen Fachkräften durchgeführt und eng miteinander abgestimmt.

Um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer zuständigen Rentenversicherung stellen. Dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung und Bewilligung zu ermöglichen. In der Regel wird vor der Bewilligung eine medizinische Begutachtung durchgeführt, um die Notwendigkeit und Erfolgsaussichten der Maßnahme zu prüfen.

Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind für alle Versicherten offen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Art der Erkrankung. Auch Personen, die bereits in Rente sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von den Maßnahmen profitieren. Die Rentenversicherung legt dabei großen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Versicherten und berücksichtigt auch deren persönliche und soziale Situation.

Es ist wichtig, dass Versicherte, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind, sich über die Möglichkeiten einer medizinischen Rehabilitation informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch nehmen.

Synonyme: Medizinische Reha, Medizinische Rehamaßnahmen