Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger in Deutschland sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die die gesetzliche Rentenversicherung durchführen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Altersvorsorge, aber sie sind auch zuständig für die Rehabilitation und Teilhabe von Rentenversicherten.

Die Deutsche Rentenversicherung – Kernstück der Alterssicherung
Die Deutsche Rentenversicherung repräsentiert den größten und bekanntesten Rentenversicherungsträger in Deutschland. Sie gliedert sich in verschiedene regionale Träger und die Bundesebene. Zu den regionalen Trägern gehören beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Nord, Süd, Rheinland-Pfalz und viele andere. Sie alle zusammen sichern das Einkommen von Millionen von Rentnern und Rentnerinnen. Die Besonderheit der Deutschen Rentenversicherung liegt in ihrer flächendeckenden Präsenz und der breiten Palette an Leistungen. Neben der Altersrente kümmert sie sich auch um die Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente sowie um Maßnahmen zur Rehabilitation.

Die berufsständischen Versorgungswerke
Eine weitere wichtige Säule sind die berufsständischen Versorgungswerke. Diese sind speziell für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte, eingerichtet. Sie funktionieren ähnlich wie die Deutsche Rentenversicherung, sind jedoch ausschließlich für ihre Mitglieder zuständig.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Ein etwas anderer Rentenversicherungsträger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie kümmert sich um Personen, die in diesen Bereichen tätig sind, und bietet eine spezielle Absicherung, die den besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen Rechnung trägt. Die SVLFG bietet nicht nur Rentenversicherungsleistungen, sondern ist auch für die Kranken- und Unfallversicherung ihrer Mitglieder zuständig. Dieser integrierte Ansatz sorgt für eine umfassende Absicherung der in der Landwirtschaft, im Forstbereich und im Gartenbau Tätigen.

Unterscheidungskriterien der Rentenversicherungsträger
Es gibt verschiedene Aspekte, anhand derer sich die Rentenversicherungsträger unterscheiden lassen. Dazu gehören:

  • Zielgruppe
    Während die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichert, fokussieren sich berufsständische Versorgungswerke und die SVLFG auf spezifische Berufsgruppen.
  • Leistungsspektrum
    Obwohl alle Träger grundlegende Rentenleistungen anbieten, gibt es Unterschiede in den Details und Zusatzleistungen.
  • Beitragssätze
    Je nach Träger und Zielgruppe können die Beitragssätze variieren.
  • Rehabilitationsangebote
    Auch im Bereich der Rehabilitation gibt es zwischen den Trägern Unterschiede, sowohl was die Angebote als auch die Zugangsbedingungen betrifft.