Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Mietkautionsversicherung | Durch eine Mietkautionsversicherung können Mieter die Hinterlegung einer meist hohen Mietkautionssumme umgehen. Die Mietkautionsversicherung stellt eine Alternative zur bar gezahlten Kaution dar, was die Finanzierung anderer Ausgaben erleichtern kann. Die durchschnittliche Mietkaution beträgt drei Monatsmieten bzw. Kaltmieten und darf auch auf maximal drei Monatsraten aufgeteilt werden. Die Mietkautionsversicherung bietet die Möglichkeit, die Zahlung der Mietkaution gänzlich zu umgehen. Dabei übernimmt die Versicherungsgesellschaft eine Bürgschaft in Höhe der Mietkaution für die Mieter. Anstelle der Barkaution erhalten Vermieter also eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherungsgesellschaft. Tritt ein Schaden auf, erstattet die Versicherung bis zur Kautions- bzw. Versicherungssumme direkt an die Vermieter und holt sich das Geld im Anschluss daran von den Mietern zurück. Mieter sollten sich bei einer Mietkautionsversicherung darüber bewusst sein, dass sie die gezahlten Prämien für die Versicherung im Gegensatz zur bar gezahlten Kaution am Ende eines Mietverhältnisses nicht zurück bekommen können. Vermieter sind auf der anderen Seite auch nicht verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung als Alternative zur Barkaution zu akzeptieren. Eine Mietkautionsversicherung ist für Mieter im Übrigen immer nur dann möglich, wenn ihre Bonität dies zulässt. Eine Mietkautionsversicherung beinhaltet eine Bürgschaft für Mieter, die von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Ein Schaden liegt dann vor, wenn Mieter die Mietsache beschädigt hinterlassen haben, vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt wurden oder Mietrückstände bestehen. In diesen Fällen dürfen Vermieter die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen. Die Mietkautionsversicherung leistet im Schadensfall bis zur vertraglich vereinbarten Kautionssumme. Forderungen, die diese Versicherungssumme übersteigen, werden nicht übernommen.
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