Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Moral Hazard | Der Begriff des Moral Hazard kann sinngemäß mit "moralischem Risiko" übersetzt werden. Moral Hazard stammt aus der Gesundheitsökonomie und Public Choice-Theorie. Moral Hazard hat seinen Ursprung in den Feuerversicherungen der USA. Dort bezieht sich der Begriff auf fahrlässiges Verhalten oder Brandstiftung durch Versicherungsnehmer. Demnach beschreibt Moral Hazard das Verhaltensmuster, durch das Rationalität einzelner zu kollektiven Irrationalitäten führt. Nach dem deutschen Gesundheitsökonom Philipp Herder-Dorneich kann auch von einer "Rationalitätenfalle" gesprochen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Gewährung von Leistungen unabhängig von der Höhe der einzuzahlenden Beiträge. Dadurch könnte vor dem Hintergrund des Moral Hazard ein Anreiz entstehen, so viele Leistungen der Krankenversicherung wie möglich in Anspruch zu nehmen, um sich einen Vorteil gegenüber anderen Versicherten zu verschaffen. Dadurch müssten andere Versicherte sogar trotz sparsamer und bescheidener Inanspruchnahme von Leistungen befürchten, dass sie wegen der Anspruchsmentalität anderer mit Nachteilen wie etwa höheren Beiträgen zu rechnen haben. Das Moral Hazard Phänomen ließe sich jedoch durch Zuzahlungen und andere Regelung in den Griff bekommen. Belege und Nachweise der Moral Hazard These, wonach die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ein solch erstrebenswertes Vergnügen sei, gibt es bislang nicht. Eher wird von einem Vorurteil ausgegangen.
|