Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als gesetzliche Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Er wurde im Jahr 1975 gegründet und hat seinen Sitz in Köln.
Auf Grundlage welcher Gesetze und Vorgaben arbeitet dieser?
Der PSVaG arbeitet auf Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Diese Gesetze regeln die Insolvenzsicherung von betrieblichen Altersversorgungsleistungen und legen die Aufgaben und Zuständigkeiten des PSVaG fest.
Welche Aufgaben hat der Pensions-Sicherungs-Verein?
Der PSVaG hat vor allem die Aufgabe, die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Er übernimmt dabei die Verpflichtungen des insolventen Arbeitgebers gegenüber den Versorgungsberechtigten und zahlt ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die zugesagten Leistungen aus.
Wer ist versichert?
Der PSVaG sichert alle Arbeitnehmer ab, die in einem Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten tätig sind und eine betriebliche Altersversorgung erhalten. Dies gilt unabhängig von der Branche, Größe oder Rechtsform des Unternehmens. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte sind versichert.
Wie finanziert sich der Pensions-Sicherungs-Verein?
Der PSVaG finanziert sich durch Beiträge der Arbeitgeber. Diese werden auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung berechnet und von den Arbeitgebern an den PSVaG abgeführt. Zudem verfügt der PSVaG über ein Vermögen, das aus den Beiträgen der Arbeitgeber und den Erträgen aus diesem Vermögen gebildet wird.
Wie hoch ist die Absicherung?
Die Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch den PSVaG ist begrenzt. Sie beträgt derzeit 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren ergibt sich somit eine maximale Absicherung von 80 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Welche Leistungen bietet der Pensions-Sicherungs-Verein?
Der PSVaG bietet verschiedene Leistungen an, um die betriebliche Altersversorgung im Insolvenzfall abzusichern.
- Dazu gehören vor allem die Zahlung von laufenden Renten, Einmalzahlungen, Kapitalabfindungen und Hinterbliebenenleistungen.
- Auch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben, wie beispielsweise die Berechnung von Rentenanpassungen, gehört zu den Leistungen des PSVaG.
Welche Rolle spielt der Pensions-Sicherungs-Verein bei der Insolvenz eines Unternehmens?
Im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens übernimmt der PSVaG die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Versorgungsberechtigten. Er zahlt ihnen die zugesagten Leistungen aus, soweit diese innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer auch im Insolvenzfall gesichert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der PSVaG einspringt?
Damit der PSVaG einspringen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Zum einen muss der Arbeitgeber insolvent sein und die betriebliche Altersversorgung nicht mehr erfüllen können.
- Zum anderen müssen die Versorgungsleistungen gesetzlich abgesichert sein und der Arbeitnehmer muss die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht haben.
Welche Rolle spielt der PSVaG bei der Insolvenz von Pensionskassen und Pensionsfonds?
Auch bei der Insolvenz von Pensionskassen und Pensionsfonds übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. In diesem Fall tritt er als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf und zahlt die Leistungen aus, soweit diese innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.
Wie wird die Arbeit des Pensions-Sicherungs-Vereins überwacht?
Die Arbeit des PSVaG wird von verschiedenen Institutionen überwacht. Dazu gehören das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesrat, der Bundestag, der Bundesrechnungshof und die Versicherungsaufsicht. Sie überprüfen die Tätigkeiten des PSVaG und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Zusammenfassung
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern in Deutschland bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Gegründet 1975 in Köln, basiert er auf dem Betriebsrentengesetz und sichert Arbeitnehmer aller Branchen und Unternehmensformen. Finanziert wird der Verein durch Beiträge der Arbeitgeber und die Absicherung ist auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Dienstjahr limitiert. Bei Insolvenz einer Firma übernimmt der PSVaG die Auszahlung der zugesagten Leistungen und wird von staatlichen Institutionen überwacht.
Synonyme:
PSVaG