Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Pflege-Bahr | Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie soll im Fall von Pflegebedürftigkeit die finanziellen Belastungen abfedern. Allerdings reicht die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2013 der sogenannte Pflege-Bahr eingeführt. Er ist benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der maßgeblich an der Einführung des Pflege-Bahrs beteiligt war. Ziel des Pflege-Bahrs ist es, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu motivieren, privat für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Wer kann den Pflege-Bahr in Anspruch nehmen? Voraussetzungen für den Pflege-Bahr
Wie hoch ist die Förderung? Welche Leistungen werden durch den Pflege-Bahr abgedeckt? Warum ist der Pflege-Bahr sinnvoll? |