Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflegegrad

Seit dem 01.01.2017 ersetzen die fünf neuen Pflegegrade die drei ehemaligen Pflegestufen. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit und entsprechend höherem Pflegegrad steigt auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen.

Zu diesen Leistungen gehören Pflegegelder, Pflegesachleistungen sowie Leistungen für die teil- und vollstationäre Nachtpflege, Vollzeitpflege und Entlastungsbeträge. Des Weiteren gehören Leistungen für Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Hausnotruf und Wohngruppenzuschläge zu den Pflegeleistungen, die bei Vorhandensein von Pflegebedürftigkeit in Betracht kommen. Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz und Selbstständigkeit eingeschränkt sind, können auf Antrag eine Pflegebedürftigkeit feststellen und sich in einen der fünf Pflegegrade eingruppieren lassen. Dies erfolgt nach einer Pflegebegutachtung mit vorgegebenem Prüfverfahren.

Bei der Pflegebegutachtung soll bestimmt werden, welche Fähigkeiten dem Antragsteller noch zur Verfügung stehen und wie selbständig Handlungen noch ausgeführt werden können. Für das Gutachten werden sechs Lebensbereiche genauer betrachtet, um psychische, geistige und körperliche Einschränkungen zu erkennen und zu erfassen. Bei diesen Modulen handelt es sich um die Lebensbereiche Mobilität und Beweglichkeit, kommunikative und kognitive Fähigkeiten, psychische Problemlagen und Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Problemlagen bzw. Anforderungen sowie Alltag und soziale Kontakte. Alle sechs Module fließen mit einer unterschiedlichen Gewichtung dann in die Gesamtbewertung mit ein.

Die jeweils eingesetzten Gutachter empfehlen der Pflegeversicherung einen Pflegegrad. Diesen Empfehlungen gehen die Pflegekassen in der Regel nach. Die Entscheidung über die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen liegt bei der Pflegekasse.

Siehe auch: "Die gesetzliche und private Pflegeversicherung".

 

Synonyme: Pflegestufe