Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Produktakzessorischer Versicherungsvermittler

Ein produktakzessorischer Versicherungsvermittler bietet Versicherungen als ergänzenden Service zu Produkten oder Dienstleistungen an. Seine Aufgaben umfassen die Beratung der Kunden, den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Unterstützung im Schadensfall. Die angebotenen Versicherungen hängen vom Hauptgeschäft des Vermittlers ab. Dazu zählen beispielsweise Reiseversicherungen bei Reiseveranstaltern, Handyversicherungen bei Mobilfunkanbietern, Garantieverlängerungen bei Elektronikfachgeschäften und Autoversicherungen, die oft in Kooperation mit Autohäusern vermittelt werden.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem produktakzessorischen Versicherungsvermittler?
Für Unternehmen, die produktakzessorische Versicherungen anbieten möchten, bietet die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Vermittler einige Vorteile. Zum einen können sie ihren Kunden einen zusätzlichen Service anbieten und somit ihre Kundenbindung stärken. Zum anderen können sie durch den Verkauf von Versicherungen zusätzliche Einnahmen generieren. Auch für die Kunden selbst kann die Zusammenarbeit mit einem produktakzessorischen Versicherungsvermittler von Vorteil sein, da sie alle Leistungen aus einer Hand erhalten und somit Zeit und Aufwand sparen.

Welche Voraussetzungen muss ein produktakzessorischer Versicherungsvermittler erfüllen?
Gemäß § 34d IX Nr. 1 GewO muss ein produktakzessorischer Versicherungsvermittler grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein Versicherungsvermittler, der ausschließlich Versicherungen vermittelt. Dazu gehört unter anderem eine Erlaubnis nach § 34d I GewO.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Erlaubnispflicht befreien zu lassen, wenn die Vermittlung nicht Haupttätigkeit ist, eine andere Haupttätigkeit ausgeübt wird und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. Trotz Befreiung müssen sich diese Vermittler in das Register für Versicherungsvermittler eintragen. Die Befreiung erleichtert den Einstieg in die Versicherungsvermittlung, besonders für kleine Unternehmen. Für die Befreiung und Registrierung ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Verstöße gegen die Erlaubnispflicht können zu strafrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen führen.

Zusammenfassung
Produktakzessorische Versicherungsvermittler bieten ergänzende Versicherungen zu ihren Hauptprodukten oder -dienstleistungen an, wie z.B. Reise- oder Handyversicherungen. Dies erlaubt Unternehmen, Kundenbindung durch zusätzliche Services zu stärken und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Kunden profitieren von einem umfassenden Angebot aus einer Hand. Ein solcher Vermittler muss in Deutschland grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie ein reiner Versicherungsvermittler erfüllen, kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Dennoch ist eine Registrierung erforderlich, und Verstöße gegen die Vorschriften können schwerwiegende Folgen haben.