Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsvermittlung

Die Versicherungsvermittlung ist der Vertrieb von Versicherungsprodukten durch einen Mittler, der zwischen Versicherungsgesellschaften und Kunden steht. Dieser berät Kunden, schließt Versicherungsverträge ab und unterstützt bei Schadensfällen. Der Vermittler wird meist durch Provisionen entlohnt, die von der Versicherungsgesellschaft stammen. Rechtlich ist die Versicherungsvermittlung im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz definiert. Nach § 59 VVG bedeutet die Vermittlung die gewerbliche Vermittlung von Verträgen, die entweder im Auftrag des Versicherungsnehmers oder des Versicherungsunternehmens erfolgen kann.

Welche Voraussetzungen müssen für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung erfüllt sein?
Gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig. Das bedeutet, dass der Vermittler eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) benötigt. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Vermittler zuverlässig ist, über eine ausreichende Qualifikation verfügt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.

Welche Aufgaben umfasst die Versicherungsvermittlung?
Die Versicherungsvermittlung umfasst gemäß § 59 VVG die Beratung, Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen. Der Vermittler muss dabei die Interessen des Versicherungsnehmers wahren und ihn bei der Auswahl des passenden Versicherungsvertrages unterstützen. Dazu gehört auch die Überprüfung bestehender Versicherungsverträge und die Anpassung an veränderte Bedürfnisse des Versicherungsnehmers.

Welche Arten von Versicherungsvermittlung gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen der gebundenen und der ungebundenen Versicherungsvermittlung unterschieden.

  1. Bei der gebundenen Vermittlung ist der Vermittler an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebunden und darf nur deren Produkte anbieten.
  2. Bei der ungebundenen Vermittlung ist der Vermittler frei in der Auswahl der Versicherungsunternehmen und kann somit eine größere Bandbreite an Produkten anbieten.

Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Versicherungsvermittlung?
Die Versicherungsvermittlung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Neben dem VVG und dem VAG sind auch das Gewerbeordnung (GewO), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) relevant. Zudem gibt es spezielle Vorschriften für bestimmte Arten von Versicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung oder die Lebensversicherung.

Welche Pflichten hat ein Versicherungsvermittler?
Ein Versicherungsvermittler hat eine Vielzahl von Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen, die Dokumentationspflicht, die Offenlegung von Provisionen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Zudem muss der Vermittler über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen und sich regelmäßig fortbilden.

Welche Rechte hat ein Versicherungsvermittler?
Ein Versicherungsvermittler hat das Recht auf angemessene Vergütung seiner Tätigkeit. Diese Vergütung kann in Form von Provisionen, Honoraren oder Gebühren erfolgen. Zudem hat der Vermittler das Recht auf eine angemessene Vertragsdauer und eine angemessene Kündigungsfrist. Auch der Anspruch auf eine ausreichende Qualifikation und Unterstützung durch das Versicherungsunternehmen gehört zu den Rechten des Vermittlers.

Welche Rolle spielt das Versicherungsvermittlerregister?
Das Versicherungsvermittlerregister ist ein öffentliches Register, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen werden müssen. Es wird von der zuständigen IHK geführt und dient der Überwachung und Kontrolle der Versicherungsvermittler. Im Register werden unter anderem die Erlaubnis zum Vermitteln, die Qualifikationen und die Berufshaftpflichtversicherung des Vermittlers dokumentiert.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften?
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zudem kann die zuständige IHK die Erlaubnis zum Vermitteln entziehen oder eine Geldbuße verhängen. Auch Schadensersatzforderungen durch geschädigte Versicherungsnehmer sind möglich.

Welche Bedeutung hat die Versicherungsvermittlung im Versicherungsrecht?
Die Versicherungsvermittlung spielt eine zentrale Rolle im Versicherungsrecht. Sie stellt sicher, dass Versicherungsnehmer angemessen beraten und betreut werden und somit die passenden Versicherungsverträge abschließen. Zudem dient sie der Kontrolle und Überwachung der Versicherungsbranche und trägt somit zu einem funktionierenden Versicherungsmarkt bei.

Zusammenfassung
Die Versicherungsvermittlung beinhaltet die Beratung und den Vertrieb von Versicherungsprodukten zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden und wird durch Provisionen vergütet. Sie ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und bedarf einer Erlaubnis der IHK, die nur bei Zuverlässigkeit, Qualifikation und Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung erteilt wird. Es gibt gebundene und ungebundene Vermittler, wobei letztere eine größere Auswahl an Produkten anbieten können. Vermittler müssen viele Pflichten erfüllen, haben aber auch Rechte wie angemessene Vergütung und Unterstützung. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können ernste Konsequenzen zur Folge haben. Die Vermittlung ist für einen funktionierenden Versicherungsmarkt und das Versicherungsrecht essenziell.