Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Prozessfinanzierung | Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht ist immer mit einem Kostenrisiko verbunden. Gerichtsverfahren können sehr teuer werden und wer letztendlich die Kosten für das Verfahren zu tragen hat, entscheidet in vielen Fällen das Gericht oder der Richter selbst. Nicht jeder kann und will das Kostenrisiko selbst tragen. Auch Rechtsschutzversicherungen kommen nicht in allen Fällen für die Kosten eines Gerichtsprozesses auf. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe wird vom Staat nur dann gewährt, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Es gibt jedoch Anbieter für eine Prozessfinanzierung, die diese Kosten übernehmen. Bei der klassischen Prozessfinanzierung können Nutzer ihren Anwalt frei wählen. Eine Prozessfinanzierung durch einen Rechtsanwalt ist in der Regel sogar verboten. Vereinbarungen, in denen sich Rechtsanwälte verpflichten, Gerichtskosten, Fremdkosten und Verwaltungskosten zu übernehmen, dürfen nur bei bestimmten Inkassodienstleistungen gegen ein Erfolgshonorar getroffen werden. Rechtsanwälte sollten ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinweisen. Die Angebote von Prozesskostenfinanzierern unterscheiden sich enorm, weshalb immer Vergleiche durchgeführt werden sollten. Bei der klassischen Prozessfinanzierung können sich Forderungsinhaber gegen Erfolgsbeteiligung die Kosten des Prozesses finanzieren lassen, sofern sie diese Kosten nicht aus eigenen Mittel bezahlen wollen oder können. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt in diesen Fällen auf eigenes Risiko die Gerichtskosten, Anwaltskosten und übrigen Prozesskosten. Manchmal wird durch den Prozesskostenfinanzierer auch eine weitere Rechtsexpertise angeboten. Als Gegenleistung beteiligen Mandanten den Prozesskostenfinanzierer im Falle des Erfolges oder des Obsiegens an der jeweils erstrittenen Summe. Diese Erfolgsbeteiligung beläuft sich regelmäßig auf 20 % bis 35 %, wobei auch individuelle Lösungen möglich sind. Eine Prozessfinanzierung kann insbesondere dann eine Alternative darstellen, wenn es um hohe und individuelle Forderungen oder geldwerte Ansprüche geht. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit überwiegend Aussicht auf Erfolg hat. Geht es jedoch um die Abwehr von Forderungen, kommen Prozessfinanzierungen nicht in Betracht. Viele Anbieter von Prozessfinanzierungen bieten die Kostenübernahme erst ab Streitwerten von mehr als 100.000 € an. Der jeweilige Gegner muss für den Erhalt einer Prozessfinanzierung über eine ausreichende Bonität verfügen, da der Prozessfinanzierer auch seine Kosten aus der erstrittenen Summe deckt.
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