Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Punitive Damages

Bei „punitive damages“ geht es um einen Schadensersatz („damages“) mit einem strafenden Charakter („punitive“), also um die Verurteilung eines Beklagten für sein schadenbringendes oder schädliches Verhalten. Punitive Damages sollen Dritte und die Öffentlichkeit vor solchen Handlungen abschrecken, was vielen von den horrenden Schmerzensgeld-Summen populärer Prozesse aus den USA bekannt ist. Die Bemessungsgrundlage der Strafe orientiert sich an den Vermögensverhältnissen des Beklagten, den jeweiligen Charakter der sträflichen Handlung sowie Art und Umfang der damit einhergegangenen Verletzungen. Punitive Damages sind jedoch auch Bestrafungen, die zusätzlich zum klassischen Schadensersatz an das Opfer nach einer unerlaubten Handlung geleistet werden müssen. Punitive Damages haben also Strafcharakter, werden jedoch in Zivilprozessen zugebilligt.

Wegen der Entschädigung mit Strafcharakter wird punitive Damages auch Strafschadensersatz genannt. Der aus dem angelsächsischen Recht stammende Begriff der punitive Damages wird im englischen Recht als „exemplary damages“ angewandt. Dies, zumal es im Common Law keine strikte Trennung zwischen Strafverfahren und Zivilverfahren gibt. Über tatsächlich vorhandene Schäden hinaus kann hier eine zusätzliche Schadensersatzleistung zugesprochen werden, die den tatsächlichen Schaden um ein Vielfaches übersteigen kann.

Diese zusätzliche Entschädigung soll das Verhalten des Schädigers bestrafen und bewirken, dass weitere rechtswidrige Verhaltensweisen in der Zukunft vermieden werden. Punitive Damages werden des Weiteren als Generalprävention eingesetzt, um auch anderen Menschen zu verdeutlichen, rechtswidriges Verhalten in der Zukunft zu vermeiden. Punitive Damages werden jedoch nur für außergewöhnliches und grob schuldhaftes oder vorsätzliches Verhalten zuerkannt, also nicht bei bloßer Fahrlässigkeit. Punitive Damages sind im deutschen oder österreichischen Recht als Strafschadenersatz nicht vorgesehen, sondern werden insbesondere in den USA und Kanada verhängt.

Haftpflichtversicherungen mit Versicherungsschutz in anderen Ländern schließen punitive Damages in der Regel aus. Dies, weil die Schadensbeträge nicht kalkuliert werden können und es nicht zulässig ist, Strafen zu versichern. Wäre dies möglich, würde der Grundcharakter einer „Bestrafung“ verloren gehen, nämlich sein Verhalten zu ändern und der Strafe zugrundeliegenden Taten und Handlungen in der Zukunft zu unterlassen. In der Produkthaftpflichtversicherung können diese Schäden auch nur sehr selten und unter besonderen Auflagen mitversichert werden.

 

Synonyme: Exemplary Damages, Strafschadenersatz