Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Quotenexzedenten-Rückversicherung | Quotenexzedentenrückversicherungen sind spezielle Formen der Rückversicherungen. Unterschieden wird hierbei in nicht-proportionalen Rückversicherungen und proportionalen Rückversicherungen, wozu wiederum Quotenexzedenten-Rückversicherungen und Summenexzedenten-Rückversicherungen gehören. Bei beiden Varianten wird immer ein quotaler Anteil rückversichert. Bei einem nicht-proportionalen Schadenexzedenten orientiert sich die Rückversicherung am tatsächlich eingetretenen Schaden. Einfacher gesagt werden beim Schadenexzedenten eine Art Priorität (Schadensgrenze) und die Höhe der im Leistungsfall von der Rückversicherung maximal zu tragenden Haftstrecke (Entschädigung) vereinbart. Für den Rückversicherungsschutz muss eine feste Rückversicherungsprämie gezahlt werden. Bei Quotenexzedenten-Rückversicherungen werden die Risiken zwischen Erstversicherer und Rückversicherer aufgeteilt. Die Haftungsgrenze der Rückversicherung wird vereinbart. Der Anteil des Rückversicherers und der Selbstbehalt des Erstversicherers werden in Prozent bzw. der Quote festgelegt. Sind mehrere Rückversicherungsgesellschaften beteiligt, wird jeder Anteil prozentual entweder als Anteil am Gesamtrisiko oder als Prozentsatz der Zession festgelegt. Die Aufteilung der Haftung, der Schäden und der Prämien erfolgt nach den jeweiligen Quoten.
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