Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Regelbeitrag

Beim Regelbeitrag handelt es sich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung um den Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige entrichten müssen. Für den Regelbeitrag ist weder das Alter noch die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Wie hoch die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die versicherungspflichtigen Selbstständigen ausfallen, hängt vom Regelbeitrag ab. Der Regelbeitrag wird jährlich festgelegt, wobei für die Kalkulation die jeweilige Bezugsgröße mit dem entsprechenden Beitragssatz multipliziert wird. Bei der Berechnung des Regelbeitrags wird ein durchschnittliches Monatseinkommen verwendet, wobei hier Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern zu berücksichtigen sind. Das eigentliche Einkommen des versicherungspflichtigen Selbstständigen beeinflusst die Beitragshöhe nicht. Auch das Alter spielt keine Rolle.

In den ersten drei Jahren ihrer Versicherungspflicht müssen Selbstständige lediglich die Hälfte vom Regelbeitrag selbst tragen. Der Regelbeitrag hat bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Zweck, dass die Rentenversicherung ihre Aufgaben erfüllen kann, was letztendlich allen Versicherungsnehmern zugutekommt. Hiervon werden Rehabilitationen, Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen finanziert. Möchten sich Selbstständige nicht pflichtversichern, dann kommt eine freiwillige Versicherung in Betracht.