Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor ist ein Faktor, der bei der Berechnung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung eine wichtige Rolle spielt. Er wird auch als Rentenartfaktor oder Rentenartfaktor genannt und ist in § 66 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) geregelt. Der Rentenartfaktor ist ein prozentualer Wert, der je nach Art der Rente unterschiedlich ausfällt und somit die Rentenhöhe beeinflusst.

Welche Rentenarten gibt es?
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Arten von Renten, die unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen müssen. Die wichtigsten Rentenarten sind die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente.

  1. Die Altersrente wird ausgezahlt, wenn der Versicherte das Rentenalter erreicht hat und die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sind.
  2. Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
  3. Die Hinterbliebenenrente wird an Witwen, Witwer oder Waisen gezahlt, wenn der Versicherte verstorben ist.

Wie wird der Rentenartfaktor berechnet?
Der Rentenartfaktor wird auf Basis der Entgeltpunkte berechnet, die der Versicherte im Laufe seines Erwerbslebens erworben hat. Diese Entgeltpunkte werden durch den aktuellen Rentenwert, der jährlich angepasst wird, in Euro umgerechnet. Der Rentenartfaktor wird dann auf diese Euro-Beträge angewendet und ergibt somit den Rentenbetrag. Dabei gilt: Je höher der Rentenartfaktor, desto höher ist die Rente.

Wie hoch ist der Rentenartfaktor?
Der Rentenartfaktor ist abhängig von der jeweiligen Rentenart und kann sich im Laufe der Zeit ändern.

  1. Für die Altersrente beträgt der Rentenartfaktor derzeit 1,0. Das bedeutet, dass für jeden Entgeltpunkt ein Rentenbetrag von 1 Euro ausgezahlt wird.
  2. Für die Erwerbsminderungsrente beträgt der Rentenartfaktor derzeit 0,5. Das heißt, dass für jeden Entgeltpunkt nur 50 Cent als Rente gezahlt werden.
  3. Bei der Hinterbliebenenrente beträgt der Rentenartfaktor derzeit 0,55 für Witwen und Witwer und 0,1 für Waisen.

Welche Auswirkungen hat der Rentenartfaktor auf die Rentenhöhe?
Der Rentenartfaktor hat direkte Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Je höher der Rentenartfaktor, desto höher ist die Rente. Das bedeutet, dass die Altersrente im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente in der Regel höher ausfällt. Auch innerhalb der einzelnen Rentenarten kann der Rentenartfaktor zu unterschiedlichen Rentenhöhen führen, da die Entgeltpunkte und somit der Rentenbetrag individuell sind.

Faktoren, die den Rentenartfaktor beeinflussen können
Der Rentenartfaktor kann sich im Laufe der Zeit ändern, da er von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Zum einen wird er durch die jährliche Anpassung des Rentenwerts beeinflusst. Zum anderen kann er sich durch politische Entscheidungen oder gesetzliche Änderungen verändern. Auch die Entwicklung der Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie die Entwicklung der Beitragszahlungen in die Rentenversicherung können Auswirkungen auf den Rentenartfaktor haben.

Zusammenfassung
Der Rentenartfaktor ist ein prozentualer Wert, der in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Berechnung der Rentenhöhe entscheidend ist und variiert je nach Rentenart (Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrente). Er wird mittels Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert in Euro umgerechnet. Für Altersrentner ist der Faktor 1,0, für Erwerbsgeminderte 0,5 und für Hinterbliebene 0,55 bzw. 0,1 für Waisen. Der Faktor beeinflusst direkt die Höhe der Rente und kann durch politische Entscheidungen, gesetzliche Änderungen oder Lohnentwicklung variieren.