Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenauskunft

Eine Rentenauskunft wird Versicherten ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre automatisch übermittelt. Die enthält eine Übersicht über die individuellen Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dient als Informationsquelle für Versicherte und Rentner.

Zunächst werden in der Rentenauskunft die persönlichen Daten des Versicherten aufgeführt, wie Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Angaben zur Krankenversicherung.

Anschließend folgt

  • eine Übersicht über die bisher zurückgelegten Versicherungszeiten, wie zum Beispiel Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit.
  • Zudem werden die individuellen Entgeltpunkte aufgeführt, die aufgrund der geleisteten Beiträge erreicht wurden. Diese Entgeltpunkte sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung der späteren Rentenhöhe. Je höher die Entgeltpunkte, desto höher fällt auch die Rente aus.
  • Sie enthält auch Informationen zu möglichen zusätzlichen Rentenansprüchen, wie zum Beispiel Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer privaten Rentenversicherung.
  • Unterrichtet wird außerdem Auskunft über die verschiedenen Rentenarten, die im Alter zur Verfügung stehen. Dazu gehören die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Für jede Rentenart werden die jeweiligen Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen aufgeführt.
  • Ein wichtiger Bestandteil der Rentenauskunft ist auch die Rentenberechnung. Hier wird anhand der individuellen Angaben die zu erwartende Rentenhöhe ermittelt. Dabei werden auch mögliche Abschläge oder Zuschläge berücksichtigt, die sich aus individuellen Faktoren ergeben können.
  • Die Rentenauskunft informiert auch über mögliche Rentenansprüche im Ausland. Dabei werden die jeweiligen Länder aufgeführt und die möglichen Ansprüche erläutert.

Die Rentenauskunft dient nicht nur als Nachweis über die bisherigen Beitragszahlungen und die zu erwartende Rentenhöhe, sondern auch als Orientierungshilfe für die persönliche Altersvorsorge. Sie zeigt auf, wie hoch die individuelle Rentenlücke im Alter sein wird und gibt somit Anreize für eine zusätzliche private Vorsorge.

Abgrenzung zur Renteninfo
Im Gegensatz zur Renteninfo, die in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Rentenversicherung an alle Versicherten verschickt wird, ist die Rentenauskunft eine individuelle und auf den jeweiligen Versicherten zugeschnittene Auskunft. Sie kann auf Anfrage bei der Rentenversicherung angefordert werden und ist somit nicht automatisch für jeden Versicherten verfügbar.

Abgrenzung zum Rentenbescheid
Der Rentenbescheid ist ein amtliches Schreiben, das von der Deutschen Rentenversicherung an den Rentner verschickt wird und die endgültige Berechnung der Rente sowie die monatliche Auszahlungssumme beinhaltet. Er wird in der Regel kurz vor Rentenbeginn oder bei einer Rentenanpassung ausgestellt und ist somit ein wichtiges Dokument für Rentner, da er die verbindliche Grundlage für die Auszahlung der Rente darstellt.