Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Rentenzugangsfaktor | Der Rentenzugangsfaktor ist ein Teil des Rentenberechnungsverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird verwendet, um die Höhe der Rente zu bestimmen, die eine Person erhalten wird, wenn sie das Rentenalter erreicht hat. Der Faktor wird auf Basis des individuellen Rentenversicherungskontos berechnet und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Anzahl der Beitragsjahre, das Durchschnittseinkommen und den Rentenbeginn. Wie wird der Rentenzugangsfaktor berechnet? Um das Konzept des Rentenzugangsfaktors besser zu verstehen, hier ein Beispiel Einflussfaktoren auf den Rentenzugangsfaktor |