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BegriffDefinition
Schadenrückstellungen

Die Schadenrückstellung ist eine versicherungstechnische Rückstellung, die am Bilanzstichtag für bereits eingetretene, aber noch nicht vollständig abgewickelte Versicherungsfälle gebildet wird. Sie stellt eine ungewisse Verpflichtung dar und wird auf der Passivseite der Bilanz eines Versicherungsunternehmens ausgewiesen.

Was ist das Ziel und welche Merkmale hat die Schadenrückstellung?
Das Ziel der Schadenrückstellung ist es, sämtliche eingetretene, aber noch nicht vollständig regulierte Versicherungsfälle periodengerecht zu erfassen. Sie ist in der Regel der größte Passivposten eines Schaden- oder Unfallversicherers. Merkmale der Schadenrückstellung sind ihre ungewisse Höhe, Fälligkeit und Verpflichtung.

Welche Elemente sind bei der Schadenrückstellung zu unterscheiden?
Es gibt verschiedene Teilschadenrückstellungen, die bei der Schadenrückstellung zu unterscheiden sind.
Dazu gehören

  1. die Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle,
  2. die Teilrückstellung für Rentenversicherungsfälle,
  3. die Teilrückstellung für Spätschäden,
  4. die Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen sowie
  5. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Rückkäufe, Rückgewährbeiträge und Austrittsvergütungen.

Nach welchen Bewertungsprinzipien werden die Teilrückstellungen gebildet?
Grundsätzlich unterliegen die Teilrückstellungen dem Einzelbewertungsgrundsatz. Das bedeutet, dass jede einzelne Rückstellung gesondert bewertet wird. In Ausnahmefällen können jedoch Näherungsverfahren angewendet werden, wenn die Einzelbewertung zu aufwendig ist. Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden von der Rückstellung abgesetzt.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Schadenrückstellung?
Die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen ist in § 249 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) vorgeschrieben. Für Versicherungsunternehmen gibt es konkrete Vorschriften in § 341g HGB und § 26 der Rechnungslegungsverordnung für Versicherungsunternehmen (RechVersV).

Zusammenfassung
Die Schadenrückstellung ist eine Passivposition in der Bilanz, die für bekannte, aber noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gebildet wird, um diese periodengerecht zu erfassen. Sie ist in der Höhe ungewiss und stellt die größte Verbindlichkeit bei Schaden- und Unfallversicherern dar. Die Bewertung erfolgt nach dem Einzelbewertungsgrundsatz, wobei in bestimmten Fällen Näherungsverfahren genutzt werden können. Die rechtliche Grundlage bildet § 249 Abs. 1 HGB sowie spezifischere Regelungen in § 341g HGB und § 26 RechVersV.

Synonyme: Schadenrückstellung