Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Todesfallleistung

Die Todesfallleistung ist eine Versicherungsleistung, die im Todesfall einer versicherten Person fällig wird. Sie dient dazu, die finanziellen Folgen des Todesfalls abzufedern und die Hinterbliebenen vor finanziellen Engpässen zu schützen. Im Falle des Todes des Versicherten übernimmt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Leistung und zahlt diese an die benannten Begünstigten aus.

Arten der Todesfallleistung
Es gibt verschiedene Arten der Todesfallleistung, die je nach Versicherungsart und individuellen Bedürfnissen gewählt werden können.

  1. Eine Möglichkeit ist die Risikolebensversicherung, bei der im Todesfall des Versicherten eine vorab vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
  2. Auch bei der privaten Rentenversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, die den Begünstigten im Todesfall des Versicherten eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung garantiert.

Höhe der Todesfallleistung
Die Höhe der Todesfallleistung kann individuell vereinbart werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten, die Versicherungsdauer, die vereinbarte Versicherungssumme sowie die gewählte Versicherungsart. In der Regel gilt: Je höher die Versicherungssumme und je länger die Versicherungsdauer, desto höher fällt auch die Todesfallleistung aus.

Begünstigte der Todesfallleistung
Die Begünstigten der Todesfallleistung werden vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss benannt. In der Regel sind dies die Ehepartner oder Kinder des Versicherten. Auch andere nahestehende Personen wie Eltern oder Geschwister können als Begünstigte benannt werden. Es ist wichtig, die Begünstigten im Versicherungsvertrag klar zu benennen, da die Todesfallleistung ansonsten an die gesetzlichen Erben ausbezahlt wird.

Steuerliche Aspekte der Todesfallleistung
Die Todesfallleistung ist in der Regel steuerfrei, wenn sie an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Allerdings können in bestimmten Fällen Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen, wenn die Versicherungssumme über dem steuerfreien Freibetrag liegt. Auch die Auszahlung einer Todesfallleistung aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann steuerliche Konsequenzen haben.

Zusammenfassung
Die Todesfallleistung ist eine Versicherungsleistung, die finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten bietet. Sie kann als einmalige Summe oder als monatliche Rente aus einer Risikolebens- oder privaten Rentenversicherung erfolgen. Die Höhe hängt von Faktoren wie Alter, Gesundheit und Versicherungsdauer ab und wird individuell vereinbart. Die Leistung geht an vom Versicherungsnehmer bestimmte Begünstigte, meist Familienmitglieder, und ist meistens steuerfrei, kann aber Erbschaftssteuern auslösen, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.