Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Umwelthaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, für Schäden an der Umwelt und an Dritten zu haften. Diese Schäden können durch betriebliche Aktivitäten, Produkte oder Dienstleistungen entstehen und umfassen unter anderem Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung, Lärmbelästigung, aber auch Verletzungen von Personen oder Tieren.

Umwelthaftpflichtversicherung
Um sich vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden zu schützen, können Unternehmen und Privatpersonen eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen, die aufgrund von Umweltschäden entstehen. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch in vielen Fällen dringend empfohlen.

  1. Versicherte Risiken
    Die Versicherung deckt in der Regel sowohl Schäden an der Umwelt als auch an Dritten ab. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen, die Entschädigung von betroffenen Personen oder die Wiedergutmachung von Sachschäden. Auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und die Beratung durch Experten können von der Versicherung übernommen werden.

  2. Versicherte Personen und Unternehmen
    Die Umwelthaftpflichtversicherung kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen abgeschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass die versicherten Personen oder Unternehmen auch tatsächlich für die entstandenen Umweltschäden haftbar gemacht werden können. In der Regel sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens automatisch mitversichert.

  3. Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
    Wie bei anderen Versicherungen auch, gibt es bei der Umwelthaftpflichtversicherung eine Versicherungssumme und eine Selbstbeteiligung. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Schadensfall alle Kosten abzudecken. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden und wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsprämie aus.

Umwelthaftpflichtversicherung für verschiedene Branchen
Die Umwelthaftpflichtversicherung ist für Unternehmen aus verschiedenen Branchen relevant, die mit potenziell umweltgefährdenden Stoffen oder Tätigkeiten arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Chemie- und Pharmaunternehmen, aber auch Betriebe aus der Landwirtschaft oder dem Baugewerbe. Auch für Privatpersonen, die beispielsweise einen Öltank im Keller haben, kann eine Umwelthaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

  1. Beispiel: Chemieunternehmen
    Ein Chemieunternehmen stellt verschiedene chemische Produkte her, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt schädigen könnten. Durch ein Leck in einer Lagerhalle gelangt eine große Menge an Chemikalien in den Boden und ins Grundwasser. Die Kosten für die Sanierung des Bodens und die Entschädigung von betroffenen Anwohnern können schnell in die Millionen gehen. Ohne eine Umwelthaftpflichtversicherung wäre das Unternehmen finanziell nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen.

  2. Beispiel: Landwirt
    Ein Landwirt verwendet Pestizide auf seinen Feldern, um Schädlinge zu bekämpfen. Durch einen Fehler bei der Anwendung gelangen die Pestizide in ein nahegelegenes Gewässer und verursachen eine massive Fischsterben. Die Kosten für die Reinigung des Gewässers und die Entschädigung von betroffenen Fischern können ebenfalls sehr hoch sein. Eine Umwelthaftpflichtversicherung schützt den Landwirt in diesem Fall vor finanziellen Einbußen.

Umwelthaftpflichtversicherung vs. Umweltschadenversicherung
Oftmals werden die Begriffe Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung synonym verwendet. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied:
Während die Umwelthaftpflichtversicherung die Haftung für Schäden an der Umwelt und an Dritten abdeckt, ist die Umweltschadenversicherung eine Art "Haftpflichtversicherung für die Umwelt". Sie übernimmt die Kosten für die Sanierung von Umweltschäden, die durch betriebliche Aktivitäten entstehen.

Zusammenfassung
Umwelthaftpflicht bedeutet die Verantwortung für Umweltschäden und Schäden an Dritten zu tragen, die durch berufliche Aktionen verursacht werden. Eine Umwelthaftpflichtversicherung deckt diese Kosten und ist für Privatpersonen und Firmen, insbesondere in umweltgefährdenden Branchen, empfohlen, obwohl sie nicht obligatorisch ist. Sie beinhaltet Schadensregulierung, Sanierungskosten und rechtliche Beratungskosten. Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen sind anpassbar. Im Gegensatz zur Umweltschadenversicherung, die sich nur auf den Umweltschutz konzentriert, deckt die Umwelthaftpflichtversicherung auch Schäden an Dritten ab.

Synonyme: Umwelthaftpflicht