Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Unfalltagegeld | Ein Unfalltagegeld ist eine Versicherung, die im Falle eines Unfalls dem Versicherten ein tägliches Geld auszahlt. Dabei wird zwischen einem stationären und einem ambulanten Unfalltagegeld unterschieden. Das stationäre Unfalltagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund des Unfalls stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Das ambulante Unfalltagegeld hingegen wird ausgezahlt, wenn der Versicherte aufgrund des Unfalls ärztlich behandelt wird, jedoch nicht im Krankenhaus aufgenommen wird. Wer kann ein Unfalltagegeld abschließen? Welche Leistungen beinhaltet ein Unfalltagegeld? Was ist bei der Auswahl einer passenden Versicherung zu beachten? Zusammenfassung |