Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und bezieht sich auf die Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Gründen vorübergehend arbeitsunfähig sind. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in solchen Fällen weiterhin ein Einkommen erhalten und somit vor finanziellen Einbußen geschützt werden.
Grundsätzlich gilt die Lohnfortzahlungspflicht für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Art des Arbeitsverhältnisses. Sie ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und stellt somit ein gesetzlich verankertes Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.

Wie funktioniert die Lohnfortzahlung?
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Während dieser Zeit erhalten sie ihr reguläres Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber, ohne dass sie dafür arbeiten müssen.
Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in die Berechnung einbezogen. Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze, die im EFZG festgelegt ist.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin verdient durchschnittlich 3.000 Euro brutto im Monat. Sie wird für zwei Wochen krankgeschrieben. In diesem Zeitraum hat sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 1.500 Euro (3.000 Euro : 30 Tage x 14 Tage).

Wer zahlt die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dieser hat die Pflicht, das Gehalt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen. Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme: Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Lohnfortzahlung.

Wann endet die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger andauern, greift ab der siebten Woche das sogenannte Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Lohnfortzahlung über die sechs Wochen hinaus verlängert wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer Schwangerschaft länger andauert.

Was passiert bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitgeber müssen grundsätzlich sechs Wochen lang das Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit eines Angestellten weiterzahlen, auch bei wiederholter Krankheit. Jeder neue Krankheitsfall löst eine neue sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht aus. Ist die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit begründet, gilt dies als ein Krankheitsfall und der Arbeitgeber zahlt nur einmal sechs Wochen lang.
Bei chronisch Kranken kann die Krankenkasse die Zahlung übernehmen, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank war und der Arbeitgeber bereits für mehr als 30 Tage Lohnfortzahlungen geleistet hat.  Arbeitgeber sind befreit von der Lohnfortzahlung bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, etwa durch Alkohol- oder Drogenkonsum.

Welche Gesetze regeln die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen geregelt, die je nach Art der Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers unterschiedlich sind. Die wichtigsten Gesetze sind das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG).

  • Was regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)?
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sichert Arbeitnehmern das Gehalt bei Krankheit oder Unfall für bis zu sechs Wochen. Jeder Arbeitnehmer ist unabhängig von der Beschäftigungsart und Betriebszugehörigkeit abgesichert.
    Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Krankengeld, wenn er arbeitsunfähig ist. Er muss mindestens vier Wochen beschäftigt sein und das Arbeitsverhältnis muss noch bestehen. Es ist notwendig, dass ein Anspruch auf Arbeitsentgelt existiert und eine Krankmeldung erfolgt ist.
    In den ersten vier Wochen der Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, um Missbrauch zu verhindern. Die Höhe des Gehalts bleibt unverändert und schließt Sonderzahlungen ein. Nach sechs Wochen kann Krankengeld von der Krankenkasse bezogen werden. Der Urlaubsanspruch bleibt während der Lohnfortzahlung bestehen.

  • Was regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG)?

    Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht vor, dass schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter nach der Geburt ihres Kindes Lohnfortzahlungen erhalten. Dies gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses oder der Betriebszugehörigkeit. Die Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen vor der Geburt und für acht Wochen danach.
    Um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu haben, muss eine Arbeitnehmerin schwanger sein und ihren Arbeitgeber darüber informieren. Zudem ist eine mindestens dreimonatige ununterbrochene Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber notwendig. Die Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt oder freigestellt sein und muss einen Anspruch auf Arbeitsentgelt besitzen. Weiterhin ist eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den erwarteten Entbindungstermin erforderlich.
    Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot, in dem die Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten dürfen, aber ihr volles Gehalt erhalten. Falls eine Arbeitnehmerin während dieser Fristen erkrankt, wird ihr weiterhin das Gehalt gezahlt und die Schutzfristen verlängern sich entsprechend.

  • Was regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
    Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Lohnfortzahlung im Urlaub für alle Arbeitnehmer.
    Ein Arbeitnehmer hat Anrecht auf Lohnfortzahlung, wenn er seinen Urlaubsanspruch geltend macht, das Arbeitsverhältnis noch besteht und er Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Die Lohnfortzahlung entspricht dem regulären Arbeitsentgelt inklusive Sonderzahlungen. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub, dürfen die ausgefallenen Tage nicht vom Mindesturlaub abgezogen werden und können nachgeholt werden.

  • Was regelt das Tarifvertragsgesetz (TVG)?
    Das Tarifvertragsgesetz (TVG) sorgt dafür, dass Arbeitnehmer, die in einem betrieb mit Tarifbindung arbeiten, bei Arbeitsunfähigkeit wegen Streiks oder Aussperrungen weiterhin Lohn erhalten. Um Lohnfortzahlung zu bekommen, muss der Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitskampf nicht arbeiten können, in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt sein, noch im Arbeitsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist tarifvertraglich festgelegt und variiert nach Branche. Auch die Höhe des fortgezahlten Lohns kann in den Tarifverträgen anders als das übliche Arbeitsentgelt geregelt sein.

Zusammenfassung
Die Lohnfortzahlung in Deutschland ist ein gesetzliches Recht, das Arbeitnehmern bei Krankheit oder Unfall bis zu sechs Wochen lang das Gehalt sichert. Diese Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses und beinhaltet das durchschnittliche Entgelt der letzten drei Monate einschließlich Sonderzahlungen. Der Anspruch besteht auch bei wiederholter Krankheit, wobei jede neue Erkrankung eine neue Sechs-Wochen-Frist auslöst. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit tritt ab der siebten Woche das Krankengeld der Krankenkasse in Kraft. Die Lohnfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie in weiteren Gesetzen wie dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und dem Tarifvertragsgesetz (TVG) festgelegt.