Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und bezieht sich auf die Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Gründen vorübergehend arbeitsunfähig sind. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in solchen Fällen weiterhin ein Einkommen erhalten und somit vor finanziellen Einbußen geschützt werden.
Grundsätzlich gilt die Lohnfortzahlungspflicht für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Art des Arbeitsverhältnisses. Sie ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und stellt somit ein gesetzlich verankertes Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.

Wie funktioniert die Lohnfortzahlung?
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Während dieser Zeit erhalten sie ihr reguläres Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber, ohne dass sie dafür arbeiten müssen.
Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in die Berechnung einbezogen. Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze, die im EFZG festgelegt ist.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin verdient durchschnittlich 3.000 Euro brutto im Monat. Sie wird für zwei Wochen krankgeschrieben. In diesem Zeitraum hat sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 1.500 Euro (3.000 Euro : 30 Tage x 14 Tage).

Wer zahlt die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Dieser hat die Pflicht, das Gehalt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen. Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme: Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Lohnfortzahlung.

Wann endet die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger andauern, greift ab der siebten Woche das sogenannte Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Lohnfortzahlung über die sechs Wochen hinaus verlängert wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer Schwangerschaft länger andauert.

Was passiert bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit?
Sollte es innerhalb eines Jahres zu mehreren Arbeitsunfähigkeitszeiten kommen, werden diese in der Regel zusammengerechnet. Dies bedeutet, dass die Lohnfortzahlung für alle Zeiten zusammen nicht länger als sechs Wochen dauern darf. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise bei chronischen Erkrankungen oder wiederkehrenden Arbeitsunfällen.