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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
9 Minuten Lesezeit (1778 Worte)

Die private Pflegezusatzversicherung als Schlüssel zur Vermögenssicherung im Alter

Die Pflegeversicherung ist ein zentraler Baustein des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde 1995 eingeführt. Sie dient dazu, die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abzusichern und gleichzeitig die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Aber warum ist die Pflegeversicherung zur Vermögenssicherung im Alter unabdingbar?

Ursachen für die unzureichende Deckung der Kosten
Es gibt mehrere Gründe, warum die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.

  • Einer der Hauptgründe ist der demografische Wandel. Durch die steigende Lebenserwartung und die niedrige Geburtenrate in Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen, die pflegebedürftig werden. Laut Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2060 auf rund 5,3 Millionen ansteigen
    (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Pflegebeduerftigen-2060.html).

  • Ein weiterer Faktor ist der medizinische Fortschritt. Durch bessere Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten können immer mehr Menschen gerettet werden, die früher an einer Krankheit gestorben wären. Dadurch steigt auch die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Gleichzeitig werden die Behandlungen immer teurer, was sich auf die Kosten der Pflege auswirkt.

Zahlen und Fakten aus dem Jahr 2024
Im Jahr 2024 wird die gesetzliche Pflegeversicherung voraussichtlich rund 50 Milliarden Euro an Leistungen auszahlen (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung.html).
Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen, wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Leistungen für die Tages- und Nachtpflege. Allerdings werden die tatsächlichen Kosten für die Pflege im Jahr 2024 voraussichtlich bei rund 70 Milliarden Euro liegen (Quelle: https://www.pflegestatistik.de/). Das bedeutet, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur etwa 70% der tatsächlichen Kosten decken wird.

Beispiele für die unzureichende Deckung der Kosten
Um die unzureichende Deckung der Kosten zu verdeutlichen, sollen hier zwei Beispiele genannt werden.

  1. Nehmen wir an, eine pflegebedürftige Person benötigt Pflegesachleistungen in Höhe von 3.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung würde in diesem Fall maximal 1.995 Euro übernehmen (Pflegegrad 5, Stand 2024). Die restlichen 1.005 Euro müssten von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen selbst getragen werden.
  2. Ein weiteres Beispiel ist die Tagespflege. Hier werden pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung betreut und versorgt. Die Kosten dafür belaufen sich auf durchschnittlich 1.500 Euro pro Monat (Quelle: https://www.pflege.de/pflegekosten/tagespflege). Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt jedoch nur einen Teil dieser Kosten, je nach Pflegegrad und Region können dies zwischen 500 und 1.300 Euro sein (Stand 2024). Die restlichen Kosten müssen erneut von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen selbst getragen werden.

 

Eintritt ins Pflegeheim: Eine Entscheidung mit finanziellen Auswirkungen

Der Eintritt ins Pflegeheim ist oft eine schwierige Entscheidung, die nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Auswirkungen hat. Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege im Heim zu decken, stellt sich die Frage: Was passiert mit meinem Vermögen?

Grundsätzlich gilt:
Die Kosten für die Pflege im Heim müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Dabei wird zunächst geprüft, ob die Rente, eventuelle Ersparnisse und andere Einkünfte ausreichen, um die Kosten zu decken. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Vermögen herangezogen.

  • Vermögensprüfung durch das Sozialamt
    Das Sozialamt ist für die Überprüfung des Vermögens zuständig. Dabei werden alle Vermögenswerte des Pflegebedürftigen und gegebenenfalls auch des Ehepartners berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Immobilien, Wertpapiere, Sparbücher, aber auch Schenkungen oder Erbschaften der letzten 10 Jahre.

  • Schonvermögen und Freibeträge
    Nicht das gesamte Vermögen wird für die Berechnung des Eigenanteils herangezogen. Es gibt bestimmte Freibeträge, die vom Sozialamt berücksichtigt werden müssen. Diese variieren je nach Familienstand und Alter des Pflegebedürftigen. Zudem gibt es ein Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf. Dieses beträgt derzeit 5.000 Euro pro Person.

  • Verwendung des Vermögens
    Das eingesetzte Vermögen wird nicht vollständig für die Pflegekosten verwendet. Es gibt bestimmte Ausgaben, die vom Sozialamt als angemessen betrachtet werden und daher nicht vom Vermögen abgezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel Beerdigungskosten, Kosten für den Erhalt des Hauses oder der Wohnung des Pflegebedürftigen oder auch Rücklagen für eventuelle zukünftige Pflegekosten.

 

Warum ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung wichtig?

Eine private zusätzliche Pflegeversicherung ist wichtig, um das Vermögen zu schützen, wenn man ins Pflegeheim kommt und die Rente nicht ausreicht, um die anfallenden Pflegekosten zu decken. Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland bietet zwar eine gewisse Grundabsicherung, jedoch reicht diese oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer Pflege im Alter zu decken. Eine private Pflegeversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein, um finanzielle Risiken abzudecken und das Vermögen vor hohen Ausgaben zu schützen.

Wie funktioniert eine private zusätzliche Pflegeversicherung?
Eine private zusätzliche Pflegeversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und bietet somit eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, bei der jeder Versicherte denselben Beitrag zahlt, können bei privaten Pflegeversicherungen individuelle Tarife und Leistungen ausgewählt werden. Je nach Tarif und Anbieter können verschiedene Leistungen wie beispielsweise Pflegegeld, Pflegetagegeld oder Pflegerenten vereinbart werden. Auch die Höhe der Leistungen kann individuell angepasst werden.

Beispiele für Leistungen einer privaten Pflegeversicherung
Die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung können je nach Tarif und Anbieter variieren. Einige Beispiele für mögliche Leistungen sind:

  • Pflegegeld
    Hierbei handelt es sich um eine monatliche Geldleistung, die unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt wird. Der Versicherte kann das Pflegegeld frei verwenden, beispielsweise für die Finanzierung von ambulanter oder häuslicher Pflege.
  • Pflegetagegeld
    Diese Leistung wird in Form eines festen Tagessatzes gezahlt und kann ebenfalls frei verwendet werden. Der Vorteil hierbei ist, dass die Höhe des Tagessatzes individuell vereinbart werden kann und somit eine bessere Absicherung im Pflegefall ermöglicht.
  • Pflegerente
    Bei einer Pflegerente wird eine monatliche Rente gezahlt, die je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen kann. Diese Leistung eignet sich besonders für Personen, die im Pflegefall auf eine dauerhafte Unterstützung angewiesen sind.
  • Beitragsbefreiung
    Viele private Pflegeversicherungen bieten auch die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung an. Das bedeutet, dass im Fall einer Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen, die Versicherung jedoch weiterhin in vollem Umfang besteht.
  • Assistance-Leistungen
    Einige Anbieter von privaten Pflegeversicherungen bieten auch sogenannte Assistance-Leistungen an. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Serviceleistungen, die im Pflegefall in Anspruch genommen werden können, beispielsweise die Vermittlung von Pflegediensten oder die Organisation von Hilfsmitteln.

Warum schützt eine private zusätzliche Pflegeversicherung das Vermögen?
Eine private zusätzliche Pflegeversicherung schützt das Vermögen, da sie im Pflegefall finanzielle Unterstützung bietet und somit hohe Ausgaben für die Pflegekosten abdecken kann. Gerade im Alter, wenn die Rente oft nicht mehr ausreicht, um alle Kosten zu decken, kann eine private Pflegeversicherung eine große finanzielle Entlastung sein. Ohne eine solche Absicherung müssten die Betroffenen möglicherweise auf ihr Erspartes oder sogar auf das eigene Haus zurückgreifen, um die Kosten für die Pflege zu decken. Eine private Pflegeversicherung kann somit dazu beitragen, das Vermögen zu schützen und im Alter eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

 

Müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen?

Seit Anfang 2020 müssen Kinder nur noch dann für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung wurde durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführt. Daraus ergibt sich, dass der Sozialhilfeträger bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, die ihre Kosten nicht selbst tragen können, von den Kindern die Offenlegung ihrer Einkünfte und Vermögenswerte verlangen kann.
Diese Regelung gilt sowohl für Kinder, die Unterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, als auch für Eltern, die für ihre pflegebedürftigen Kinder aufkommen müssen (außer bei minderjährigen Kindern, die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten). Wichtig ist, dass das Sozialamt nur die Kinder, nicht aber die Enkelkinder, zu Unterhaltszahlungen heranziehen kann. Auch Geschwister, Cousins, Cousinen, Onkel und Tanten sind nicht verpflichtet, finanziell füreinander einzustehen.

Das Jahresbruttoeinkommen setzt sich aus verschiedenen Einkunftsarten wie Arbeitslohn und Mieteinnahmen zusammen. Es wird ermittelt, indem alle Einkünfte addiert werden, ohne das Vermögen zu berücksichtigen. Steuerliche Freibeträge fließen nicht in die Berechnung ein. Dennoch besteht die Möglichkeit, durch bestimmte Ausgaben das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Die genaue Ermittlung des Gesamteinkommens ist komplex, daher ist es ratsam, bei Anfragen vom Sozialamt rechtlichen Beistand zu suchen, den Verbraucherzentralen anbieten können. Eltern und Kinder sind jeweils verpflichtet, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, um Unterhaltsansprüche zu klären.

Keine Regel ohne Ausnahme: Eltern, die sich durch erhebliche Verfehlungen gegen ihre Kinder schuldig gemacht haben, haben möglicherweise keinen Anspruch auf Unterhalt. Solche Verfehlungen können Misshandlungen oder grobe Vernachlässigung umfassen, nicht jedoch ein abgebrochener Kontakt.

Können Eltern auf Unterhaltszahlungen verzichten?
Viele ältere Menschen möchten ihre Kinder nicht mit Unterhaltsforderungen belasten. Allerdings können sie nicht auf Unterhaltszahlungen verzichten, wenn sie pflegebedürftig werden und die Kosten nicht selbst tragen können. In solchen Fällen ist es die Pflicht des Staates, den Unterhalt von den unterhaltspflichtigen Kindern einzufordern. Vereinbarungen, die die Unterhaltsansprüche der Eltern senken, sind rechtlich nicht haltbar. Ein Verzicht auf den Elternunterhalt ist lediglich dann möglich, wenn Eltern genügend Rücklagen aus vorherigen Unterhaltszahlungen gebildet haben.

Rückforderung von Schenkungen!
Nach deutschem Gesetz haben bedürftige Personen das Recht, Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zurückzufordern, um Obdachlosigkeit oder Verarmung zu vermeiden. Falls der Staat durch Sozialleistungen unterstützt, kann er diesen Anspruch übernehmen. Dies betrifft sowohl geschenkte Immobilien als auch regelmäßige Einzahlungen auf ein Sparbuch. Von der Rückforderung ausgenommen sind lediglich geringwertige Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstage oder Weihnachten.

 

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt nicht für Ehegatten!

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz entbindet Ehepartner nicht von ihrer gegenseitigen Unterhaltspflicht, auch wenn einer von ihnen im Pflegeheim lebt und der andere zu Hause. Selbst wenn das Einkommen unter 100.000 Euro liegt, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen. Der zu Hause lebende Ehepartner muss sich an den Kosten des Pflegeheims beteiligen und gegebenenfalls auch Vermögenswerte einbringen.

Das Gesetz definiert in § 90 SGB XII einen Schonbetrag von 10.000 Euro für das Vermögen, der auch für den Partner gilt, sodass insgesamt 20.000 Euro unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich zählt Vermögen für Bestattung und Grabpflege im Rahmen eines Vorsorgevertrages zum Schonvermögen. Erst bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen hilft das Sozialamt, welches ab 2024 ein monatliches Taschengeld von 152,01 Euro für den Partner im Pflegeheim bereitstellt und zusätzlich Bekleidungshilfe, deren Höhe regional variiert, gewährt. Hierfür ist ein Antrag notwendig.

 

Zusammenfassung

Die Pflegeversicherung in Deutschland, eingeführt 1995, ist ein fundamentaler Teil des Sozialversicherungssystems und sichert finanzielle Risiken der Pflegebedürftigkeit ab. Demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt erhöhen die Anzahl Pflegebedürftiger und somit die Pflegekosten. 2024 werden die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung voraussichtlich nur etwa 70% der tatsächlichen Kosten decken. Pflegebedürftige und ihre Familien müssen ungedeckte Kosten selbst übernehmen, wobei die gesetzliche Pflegeversicherung maximale Beträge für bestimmte Pflegeleistungen festlegt.

Das eigene Vermögen wird herangezogen, wenn Rente und Ersparnisse nicht ausreichen, die Kosten für Pflegeheime zu decken. Das Sozialamt prüft die Vermögenswerte, allerdings gibt es Freibeträge und ein Schonvermögen. Private Pflegeversicherungen bieten individuell anpassbare Zusatzleistungen und schützen das Vermögen, indem sie im Pflegefall weitere Kosten abdecken.

Seit 2020 werden Kinder finanziell nur herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schließt diese Regel, aber nicht für Ehepartner untereinander, aus. Schenkungen können unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden, um sozialstaatliche Unterstützung zu vermeiden. Eltern können nicht generell auf Unterhaltszahlungen verzichten, der Staat kann Unterhalt einfordern, um staatliche Leistungen auszugleichen.

 

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