Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Bauherren vor Schadensersatzforderungen schützt, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an ihrem Grundstück entstehen können. Sie ist somit eine wichtige Absicherung für Bauherren, die ein Bauvorhaben planen oder bereits in der Bauphase befinden. Doch was genau beinhaltet diese Versicherung und wer sollte sie abschließen? In dieser Antwort werden wir uns genauer mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung beschäftigen und alle wichtigen Fragen dazu beantworten.

Was ist der Zweck einer Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Der Zweck einer Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht darin, den Bauherren vor finanziellen Schäden zu schützen, die durch Baumaßnahmen an ihrem Grundstück entstehen können. Denn Bauvorhaben sind mit verschiedenen Risiken verbunden, sei es durch Unfälle auf der Baustelle, Schäden an umliegenden Gebäuden oder Personen, die durch die Baumaßnahmen zu Schaden kommen. In solchen Fällen können hohe Schadensersatzforderungen auf den Bauherren zukommen, die ohne eine Versicherung schnell existenzbedrohend werden können.

Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind in der Regel folgende Risiken abgedeckt:

  1. Personen- und Sachschäden
    Die Versicherung übernimmt Schadensersatzforderungen, die aufgrund von Verletzungen oder Schäden an Personen oder Sachen entstehen. Dies kann zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände auf der Baustelle oder durch Unfälle mit Baufahrzeugen geschehen.

  2. Vermögensschäden
    Auch Vermögensschäden, die durch die Baumaßnahmen entstehen, sind in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an umliegenden Gebäuden oder Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken.

  3. Mietsachschäden
    Werden durch die Baumaßnahmen Mietobjekte beschädigt, sind auch diese Schäden durch die Versicherung abgedeckt.

  4. Umweltschäden
    Sollte es zu Umweltschäden aufgrund der Baumaßnahmen kommen, übernimmt die Versicherung ebenfalls die Kosten für die Beseitigung und eventuelle Schadensersatzforderungen.

  5. Abbruchkosten
    Sollte das Bauvorhaben aus bestimmten Gründen abgebrochen werden müssen, werden auch die dadurch entstehenden Kosten von der Versicherung übernommen.

Wer sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
Grundsätzlich sollte jeder Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, da die Risiken bei Baumaßnahmen nicht zu unterschätzen sind. Besonders wichtig ist die Versicherung jedoch für private Bauherren, die ohne die Absicherung durch eine Baufirma bauen. Aber auch Bauherren, die mit einer Baufirma zusammenarbeiten, sollten sich nicht auf die Versicherung der Firma verlassen, sondern eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn im Schadensfall kann es zu Streitigkeiten zwischen Bauherr und Baufirma kommen, wer für den Schaden verantwortlich ist, und die Versicherung der Baufirma greift möglicherweise nicht in allen Fällen.

Was ist der Unterschied zur Bauleistungsversicherung?
Oftmals wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit der Bauleistungsversicherung verwechselt. Doch es handelt sich um zwei verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichen Leistungen. Während die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Schäden abdeckt, die durch die Baumaßnahmen entstehen, ist die Bauleistungsversicherung für Schäden am Bauwerk selbst zuständig. Sie übernimmt zum Beispiel Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau bei Schäden durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Schadensfall alle Kosten abdecken zu können. In der Regel wird eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro empfohlen. Bei größeren Bauvorhaben oder besonderen Risiken kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu wählen.

Wie lange gilt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt in der Regel für die Dauer der Bauphase, also vom Baubeginn bis zur Fertigstellung des Bauwerks. Bei längeren Bauprojekten kann die Versicherung auch für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden.

Was ist bei Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen anzugeben. Dazu zählen unter anderem die Art des Bauvorhabens, die Größe des Grundstücks, die geplante Bauzeit und eventuelle besondere Risiken. Auch Änderungen während der Bauphase sollten der Versicherung mitgeteilt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Zusammenfassung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren vor finanziellen Risiken, die bei Baumaßnahmen auf ihrem Grundstück entstehen können, wie Personen- und Sachschäden oder Umweltschäden. Sie ist insbesondere für private Bauherren ohne Baufirma essenziell und sollte auch bei Zusammenarbeit mit einer Baufirma abgeschlossen werden, um bei Streitigkeiten abgesichert zu sein. Die Versicherung deckt die Bauphase ab, die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen und beim Abschluss sind alle relevanten Informationen zur Baumaßnahme anzugeben.