Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Claims-Made-Prinzip | Das Claims-Made-Prinzip ist auch als Anspruchserhebungs-Prinzip bekannt und definiert die Umstände und Voraussetzungen für einen versicherten Schadenfall. Entscheidend ist beim Claims-Made-Prinzip, dass die Erhebung der Ansprüche innerhalb der Laufzeit der Versicherung erfolgt. Üblich ist das Claims-Made-Prinzip in D & O Versicherungen, also in Directors & Officers Versicherungen, die Sonderformen der Berufshaftpflichtversicherungen darstellen. Bei Betriebshaftpflichtversicherungen und anderen gewerblichen Haftpflichtversicherungen wird jedoch regelmäßig die Schadenereignistheorie angewendet. Dabei ist das Schadenereignis das Ereignis, welches den Schaden unmittelbar herbeigeführt hat. Bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen wird die Verstoßtheorie angewendet, die auf den Zeitpunkt des beruflichen oder betrieblichen Versehens abzielt. Das Claims-Made-Prinzip findet Verwendung in anglo-amerikanischen Haftpflichtverträgen sowie in Haftpflichtpolicen von international agierenden Betrieben und Unternehmen. Nach dem Claims-Made-Prinzip kommt es unabhängig vom Zeitpunkt des Pflichtenverstoßes oder Schadeneintritts auf den Zeitraum an, in dem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Claims-Made-Prinzip an den aktuellen Bedingungen und Deckungssummen aus. |