Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Einbruchdiebstahlversicherung

Eine Einbruchdiebstahlversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schutz vor finanziellen Verlusten bietet, die durch Einbruchdiebstahl entstehen können. Sie ist Teil der Hausratversicherung und deckt Schäden an persönlichen Gegenständen im Falle eines Einbruchs ab.

Welche Schäden werden von der Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt?
Die Einbruchdiebstahlversicherung deckt in der Regel Schäden an persönlichen Gegenständen ab, die durch einen Einbruchdiebstahl entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise gestohlene Wertgegenstände wie Schmuck, Elektronikgeräte oder Bargeld, aber auch beschädigte Möbel oder Einrichtungsgegenstände.

Welche Leistungen bietet die Einbruchdiebstahlversicherung?
Die Einbruchdiebstahlversicherung bietet in der Regel folgende Leistungen:

  1. Erstattung der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände
    Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten Gegenstände.

  2. Erstattung von Folgeschäden
    Wenn beispielsweise durch den Einbruch auch Türen oder Fenster beschädigt wurden, werden auch diese Kosten von der Versicherung übernommen.

  3. Erstattung von Diebstahlschäden außerhalb des Versicherungsortes
    In manchen Fällen sind auch Schäden, die außerhalb des versicherten Hauses oder der Wohnung entstanden sind, abgedeckt.

  4. Kostenübernahme für vorübergehende Unterbringung
    Wenn die Wohnung aufgrund des Einbruchs vorübergehend nicht bewohnbar ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine alternative Unterbringung.

  5. Erstattung von Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
    In manchen Fällen sind auch gestohlene Gegenstände aus dem Auto versichert.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?
Die Höhe der Versicherungsprämie für eine Einbruchdiebstahlversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  1. Je höher der Wert des Hausrats ist, desto höher ist in der Regel auch die Versicherungsprämie.
  2. Wohnungen oder Häuser in Gegenden mit höherer Einbruchdiebstahlrate haben in der Regel höhere Versicherungsprämien.
  3. Wenn die Wohnung oder das Haus mit Sicherheitssystemen wie Alarmanlagen oder Sicherheitsschlössern ausgestattet sind, kann dies zu einer günstigeren Versicherungsprämie führen.
  4. Die Höhe der Versicherungssumme, also der Betrag, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall leistet, beeinflusst ebenfalls die Höhe der Versicherungsprämie.

Welche Schäden sind von der Einbruchdiebstahlversicherung ausgeschlossen?
Es gibt bestimmte Schäden, die von der Einbruchdiebstahlversicherung nicht abgedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Schäden durch Vandalismus
    Wenn der Einbruchdiebstahl von Vandalen begangen wurde, sind die Schäden in der Regel nicht versichert.

  2. Schäden durch Fahrlässigkeit
    Wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat, indem er beispielsweise Fenster oder Türen nicht ausreichend gesichert hat, kann dies zu einer Ablehnung der Schadensregulierung führen.

  3. Schäden durch Naturkatastrophen
    Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben entstehen, sind nicht von der Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt.

  4. Schäden an gemeinschaftlich genutzten Gegenständen
    Wenn beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus gemeinschaftlich genutzte Gegenstände wie Waschmaschinen oder Fahrräder gestohlen werden, sind diese in der Regel nicht durch die Einbruchdiebstahlversicherung versichert.

Wie kann man sich vor Einbruchdiebstahl schützen?
Um das Risiko eines Einbruchdiebstahls zu minimieren, gibt es einige Maßnahmen, die man ergreifen kann:

  1. Sicherheitssysteme installieren
    Alarmanlagen, Sicherheitsschlösser und Überwachungskameras können potenzielle Einbrecher abschrecken und somit das Risiko eines Einbruchs verringern.

  2. Fenster und Türen sichern
    Es ist wichtig, Fenster und Türen mit stabilen Schlössern zu versehen und diese auch bei kurzer Abwesenheit zu schließen.

  3. Nachbarn informieren
    Wenn man für längere Zeit nicht zuhause ist, kann es hilfreich sein, Nachbarn oder Freunde zu informieren, damit diese ein Auge auf die Wohnung oder das Haus haben.

  4. Wertgegenstände sicher aufbewahren
    Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld sollten nicht offen sichtbar in der Wohnung gelagert werden, sondern in einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahrt werden.

Zusammenfassung
Die Einbruchdiebstahlversicherung ist ein Teil der Hausratversicherung und bietet Schutz vor finanziellen Verlusten durch Einbruch, indem sie gestohlene oder beschädigte persönliche Gegenstände, Folgeschäden und sogar Schäden außerhalb des Versicherungsortes ersetzt. Die Versicherungsprämie hängt vom Wert des Hausrats, der Einbruchrate in der Gegend, vorhandenen Sicherheitssystemen und der Versicherungssumme ab. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Vandalismus, Fahrlässigkeit, Naturkatastrophen oder an gemeinschaftlich genutzten Gegenständen. Zur Vorbeugung können Sicherheitssysteme installiert, Fenster und Türen gesichert, Nachbarn informiert und Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden.