Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Grenzversicherung | Bei der Grenzversicherung handelt es sich um eine internationale Fahrzeugversicherung, die beispielsweise für Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug durch Europa benötigt wird. Reisende aus einem nichteuropäischen Land benötigen eine Grenzversicherung für ihr Fahrzeug, um in europäische Länder reisen zu können. Wird das Fahrzeug erst im Ankunftsland erworben, zugelassen und versichert, wird ebenfalls unter Umständen eine ergänzende Grenzversicherung für die Weiterreise benötigt, was auch von den zu bereisenden Ländern abhängt. Gleiches gilt im Übrigen für Überführungen. In Europa gelten mitunter andere Versicherungsbedingungen als in anderen Staaten, sodass die verschiedenen Konzepte der Kfz-Versicherung in europäischen Ländern ungültig sind. In den USA wird beispielsweise der Fahrer und nicht das Fahrzeug versichert. In Europa wird jedoch das Fahrzeug versichert, sodass die Versicherung unabhängig vom Fahrer erfolgt. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Kfz-Versicherungen Unterschiede in Bezug auf das Alter der Fahrer, die Fahrerlaubnis und viele weitere Details. In Deutschland und anderen europäischen Staaten handelt es sich bei der Pkw Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Über die Haftpflichtversicherung werden Schäden abgesichert, die an fremden Sachen und Fahrzeugen sowie an Dritten selbst als Personenschäden verursacht werden könnten. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur durch eine zusätzliche Kaskoversicherung abgesichert werden. Bei Abschluss einer Grenzversicherung wird in der Regel auch eine internationale Versicherungsbestätigung (Grüne Karte) übermittelt. Bürger aus einem europäischen Land benötigen bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug in Länder wie Bulgarien oder die Niederlande lediglich die Grüne Karte, womit der Versicherungsschutz in allen EU-Staaten nachgewiesen werden kann. Eine Grenzversicherung wird jedoch für Regionen wie Montenegro benötigt. Im Idealfall wird vor Reiseantritt überprüft, ob eine Grüne Karte ausreicht oder ob zusätzlich eine Grenzversicherung abgeschlossen werden muss. Letztendlich müssen ausländische Kraftfahrer eine Grenzversicherung abschließen und nachweisen, die keinen anderweitigen Nachweis einer – anerkannten - Haftpflichtversicherung haben. Der Versicherungsschein der Grenzversicherung reicht dann in Kombination mit einer Grünen Karte (Gültigkeit in allen EU-Staaten und der Schweiz) als Versicherungsnachweis aus. |