Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
große Witwen- oder Witwerrente

Die Witwen- oder Witwerrente ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rentenversicherungssystems und bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach dem Verlust eines Ehepartners. Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, und finanzielle Sorgen können die Situation noch belasten. Die große Witwen- oder Witwerrente soll dazu beitragen, diesen finanziellen Druck zu lindern. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch sie ausfallen kann, wie sie beantragt wird und was sonst noch wichtig ist.

Wer bekommt die große Witwen- oder Witwerrente?
Berechtigt sind Witwen oder Witwer, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der hinterbliebene Ehepartner muss entweder das 47. Lebensjahr vollendet haben,
  • erwerbsgemindert sein,
  • für ein Kind unter 18 Jahren sorgen oder
  • ein behindertes Kind erziehen, unabhängig vom Alter des Kindes.

Wie hoch ist die große Witwen- oder Witwerrente?
Die Höhe der großen Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hat oder hätte erhalten können. Es gibt jedoch Anpassungen und Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen. Das Einkommen des Hinterbliebenen kann ebenfalls die Höhe der Witwenrente beeinflussen, da Einkommen wie Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen oder Vermögenseinkommen auf die Witwenrente angerechnet werden können.

Wie wird die große Witwen- oder Witwerrente beantragt?
Der Antrag auf die große Witwen- oder Witwerrente ist ein formeller Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden sollte, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:

  1. Antragsformular besorgen
    Das Antragsformular für die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder online auf deren Webseite.
  2. Dokumente sammeln
    Für den Antrag werden verschiedene Dokumente benötigt, darunter die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, der Nachweis über die Erfüllung der Wartezeit (Renteninformationen des Verstorbenen), Ihre Heiratsurkunde sowie Nachweise über Ihr eigenes Einkommen.
  3. Antrag einreichen
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten bei Ihrer Rentenversicherung ein. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun oder den Antrag per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über die Einreichung zu haben.
  4. Bearbeitungszeit
    Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen wird sich die Rentenversicherung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist noch wichtig?

  • Zeitpunkt der Antragstellung
    Der Antrag auf die große Witwen- oder Witwerrente sollte so bald wie möglich nach dem Tod des Ehepartners gestellt werden, da die Rentenzahlungen rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor Antragstellung geleistet werden.
  • Beitragszeiten
    Die Höhe der großen Witwenrente hängt auch von den Beitragszeiten des verstorbenen Ehepartners ab. Längere Beitragszeiten führen in der Regel zu einer höheren Rente.
  • Steuerliche Aspekte
    Die große Witwen- oder Witwerrente ist steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihre individuelle Situation zu klären.
  • Wiederverheiratung
    Sollten Sie sich dazu entscheiden, erneut zu heiraten, endet der Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente. In diesem Fall besteht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.

Zusammenfassung
Die große Witwen- oder Witwerrente unterstützt Hinterbliebene finanziell nach dem Tod des Ehepartners und setzt eine fünfjährige Wartezeit in der Rentenversicherung voraus. Anspruchsberechtigt sind Witwen/Witwer ab 47 Jahren, Erwerbsgeminderte, oder diejenigen, die für ein minderjähriges oder behindertes Kind sorgen. Die Rente beträgt 55% der Rente des Verstorbenen, wobei Einkommen des Witwers/Witwe angerechnet werden kann. Der Antrag sollte zeitnah gestellt werden, um Rentenzahlungen rückwirkend zu erhalten, und die Rente ist steuerpflichtig. Bei Wiederheirat endet der Rentenanspruch, es kann jedoch eine Abfindung möglich sein.

Synonyme: große Witwenrente, große Witwerrente