Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Haftpflicht im Straßenverkehr

Die Haftpflicht im Straßenverkehr ist ein Begriff, der sich auf die gesetzliche Verpflichtung bezieht, für Schäden zu haften, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr verursacht werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsrechts und betrifft sowohl Autofahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer.

Wer haftet für Schäden im Straßenverkehr?
Der Verursacher eines Unfalls haftet auch für die entstandenen Schäden. Das bedeutet, dass die Person, die den Unfall verursacht hat, für die Reparaturkosten oder Behandlungskosten aufkommen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger handelt.

Welche Versicherungen springen ein?
Um die finanziellen Folgen von Verkehrsunfällen abzudecken, gibt es verschiedene Versicherungen, die in solchen Fällen einspringen können.

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie kommt also für Schäden auf, die der Fahrer mit seinem Fahrzeug an anderen Personen oder Fahrzeugen verursacht hat.

  2. Private Haftpflichtversicherung
    Auch die private Haftpflichtversicherung kann im Straßenverkehr einspringen, wenn der Versicherte beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht hat. Sie deckt Schäden an Dritten ab und ist ebenfalls keine Pflichtversicherung.

  3. Besonderheiten bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen
    Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen gelten besondere Regelungen. Hier kommt es darauf an, ob das Unfallfahrzeug aus einem EU- oder einem Nicht-EU-Land stammt.
    1. Unfälle mit EU-Fahrzeugen
      Bei Unfällen mit Fahrzeugen aus einem EU-Land greift die sogenannte Grüne Karte. Diese ist ein Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung und wird bei der Einreise in das jeweilige Land benötigt. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die Schäden aufkommen.
    2. Unfälle mit Nicht-EU-Fahrzeugen
      Bei Unfällen mit Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern muss der Unfallverursacher eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. Diese deckt die Haftpflichtschäden ab und wird bei der Einreise an der Grenze kontrolliert.

Welche Rolle spielt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Sie dient dazu, Schäden abzudecken, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Versicherung die Kosten für Sach- und Personenschäden, für die der Fahrzeughalter haftet. Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht erlaubt, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verletzung der Haftpflicht im Straßenverkehr?
Wenn ein Verkehrsteilnehmer seine Haftpflicht im Straßenverkehr verletzt, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls kann der Schaden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden und der Verursacher muss für die Kosten selbst aufkommen. Zudem drohen je nach Schwere des Verstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung.

Zusammenfassung
Auch im Straßenverkehr besteht die gesetzliche Verpflichtung, für durch die Teilnahme am Verkehr verursachte Schäden zu haften. Der Schadensverursacher ist dabei zur Übernahme von Reparatur- und Behandlungskosten verpflichtet. Pflichtversicherung für Fahrzeughalter ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche Schäden abdeckt, die mit dem eigenen Fahrzeug verursacht werden. Für Fußgänger oder Radfahrer kann die private Haftpflichtversicherung greifen. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen sind besondere Regelungen zu beachten, wie die Grüne Karte innerhalb der EU oder eine Grenzversicherung für Nicht-EU-Länder. Verletzungen der Haftpflicht können zu finanziellen Belastungen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Synonyme: Straßenverkehrshaftpflicht