Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Haftstrecke

Bei der Haftstrecke handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Rückversicherungen; genauer der häufig mit „XL“ abgekürzten Schadenexzedentenrückversicherungen.

Durch eine Rückversicherung wird ein Teil der von einer Versicherungsgesellschaft gegenüber seinem Versicherungsnehmer übernommenen Risiken und Gefahren auf eine zweite Versicherungsgesellschaft abgewälzt. Gründe für den Abschluss einer Rückversicherung ist in der Regel der Transfer von Risiken; beispielsweise wegen der Häufung von zufälligen Schäden, übermäßig vielen Schäden aus einem bestimmten Ereignis oder zur Absicherung von umfangreichen Schäden bei besonders hohen Risiken.

Unterschieden wird zwischen nichtproportionalen und proportionalen Versicherungen, bei denen eine anteilige Quote rückversichert wird. Bei nichtproportionalen Versicherungen orientiert sich die Rückversicherungssumme am tatsächlichen Schaden, also am Schadensexzedenten. Bei Schadensexzedenten werden Schadensgrenzen nach Priorität und Höhe der maximal vom Rückversicherer zu übernehmenden Leistung im Entschädigungsfall vereinbart. Diese von der Rückversicherungsgesellschaft maximal zu übernehmende Entschädigung wird Haftstrecke genannt.