Begriff | Definition |
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Integritätsentschädigung | Die Integritätsentschädigung ist Teil des Schweizer Unfallversicherungsgesetzes und dient als finanzielle Unterstützung für Personen mit dauerhaften Schädigungen durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Unabhängig davon, ob der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passiert, oder während des Wehr- oder Zivildienstes, besteht ein Anspruch auf diese Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der in Prozent die Beeinträchtigung der Gesundheit angibt. Die Invalidenversicherung legt die Art und Höhe der Leistungen fest, zu denen Einmalzahlungen, Renten und die Übernahme von Behandlungskosten gehören. Für den Anspruch auf Integritätsentschädigung muss bei der Invalidenversicherung ein Antrag gestellt und der Invaliditätsgrad bestimmt werden. Die Frist für die Beantragung beträgt zwei Jahre nach dem Unfall oder der Diagnose der Berufskrankheit. Die Invalidenversicherung bewertet den Antrag und übernimmt auch die Kosten für die erforderlichen medizinischen Maßnahmen. Die Integritätsentschädigung ergänzt andere Unfallversicherungsleistungen wie Heilbehandlungen, Taggelder und Renten, und soll Betroffenen helfen, die Folgen der Beeinträchtigung zu bewältigen. Sie ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, deren Lebensqualität durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten langfristig gesenkt wurde. |