Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Invalidenversicherung

Die Bezeichnung "Invalidenversicherung" wurde früher für das verwendet, was wir heute als Rentenversicherung für Beschäftigte kennen. Ihre Implementierung, initiiert von Bismarck, zielte hauptsächlich darauf ab, Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu bieten. Somit handelt es sich um eine staatliche Sozialversicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie soll sicherstellen, dass diese Personen trotz ihrer Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Leistungen, die je nach individueller Situation gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise Renten, Hilfsmittel, medizinische Rehabilitation, berufliche Eingliederung und finanzielle Unterstützung für die Familie. Ziel ist es, den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.

  • Abgrenzung zur Invaliditätsversicherung
    Die Invaliditätsversicherung hingegen ist eine private Versicherung, die vor allem im Falle einer dauerhaften Invalidität aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit greift. Sie zahlt in der Regel eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente aus und dient als finanzielle Absicherung für den Fall, dass die betroffene Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

  • Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
    Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten absichert. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und ggf. auch Rentenzahlungen bei dauerhaften Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen.

  • Abgrenzung zur privaten Unfallversicherung

    Eine private Unfallversicherung ist eine Versicherung, die Personen im Falle eines Unfalls finanziell absichert. Sie deckt in der Regel Kosten für Behandlungen, Rehabilitation, Invalidität oder Todesfälle ab, die durch einen Unfall verursacht wurden. Diese Versicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden und bietet somit eine ergänzende Absicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie.

  • Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls eine private Versicherung und sichert das Risiko ab, dass eine Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie zahlt in der Regel eine monatliche Rente aus, um den Verdienstausfall auszugleichen.

  • Abgrenzung zur Grundfähigkeitsversicherung
    Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine vergleichsweise neue Form der Absicherung und sichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen ab. Sie greift, wenn eine Person aufgrund von Beeinträchtigungen dieser Grundfähigkeiten ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Invalidenversicherung mittlerweile durch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ersetzt worden. Dies ist eine gesetzliche Sozialversicherung, die Arbeitnehmern im Falle von Alter, Invalidität oder Tod eine finanzielle Absicherung bietet. Sie wird über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und umfasst Leistungen wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Witwen- bzw. Witwerrente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen und dem Versicherungsverlauf des Versicherten.