Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Invalidenversicherung | Die Bezeichnung "Invalidenversicherung" wurde früher für das verwendet, was wir heute als Rentenversicherung für Beschäftigte kennen. Ihre Implementierung, initiiert von Bismarck, zielte hauptsächlich darauf ab, Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu bieten. Somit handelt es sich um eine staatliche Sozialversicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie soll sicherstellen, dass diese Personen trotz ihrer Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Leistungen, die je nach individueller Situation gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise Renten, Hilfsmittel, medizinische Rehabilitation, berufliche Eingliederung und finanzielle Unterstützung für die Familie. Ziel ist es, den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.
Die Invalidenversicherung mittlerweile durch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ersetzt worden. Dies ist eine gesetzliche Sozialversicherung, die Arbeitnehmern im Falle von Alter, Invalidität oder Tod eine finanzielle Absicherung bietet. Sie wird über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und umfasst Leistungen wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Witwen- bzw. Witwerrente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen und dem Versicherungsverlauf des Versicherten. |