Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit einer Person verursacht werden. Sie können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und treten häufig bei Menschen auf, die über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmten Belastungen oder Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Diese Krankheiten können sowohl akut auftreten als auch über einen längeren Zeitraum hinweg schleichend entstehen.
Ursachen und Risikofaktoren von Berufskrankheiten
Die Ursachen von Berufskrankheiten können sehr vielfältig sein und hängen stark von der jeweiligen Tätigkeit und den damit verbundenen Belastungen ab. Zu den häufigsten Ursachen zählen jedoch körperliche Überlastung, Lärm, Vibrationen, Staub, Chemikalien, Strahlung, Hitze oder Kälte sowie psychische Belastungen wie Stress oder Mobbing. Auch monotone Arbeitsabläufe oder eine schlechte Ergonomie am Arbeitsplatz können zu Berufskrankheiten führen.
Die Risikofaktoren für Berufskrankheiten sind dabei von Beruf zu Beruf unterschiedlich. So sind beispielsweise Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Bergbau, im Baugewerbe oder im Gesundheitswesen besonders gefährdet, an einer Berufskrankheit zu erkranken. Aber auch Menschen in Büroberufen können aufgrund von langer sitzender Tätigkeit oder Bildschirmarbeit betroffen sein.
Ansprüche bei den gesetzlichen Versicherungen
In Deutschland sind Berufskrankheiten durch das SGB VII geregelt, welches die gesetzlichen Unfallversicherungen umfasst. Dies sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, die für die Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig sind. Betroffene haben in der Regel Anspruch auf folgende Leistungen:
- Medizinische Versorgung
Die gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für die ärztliche Behandlung, Medikamente und Therapien im Zusammenhang mit der Berufskrankheit. - Rehabilitationsmaßnahmen
Sollte die Berufskrankheit zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führen, haben Betroffene Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, um ihre Gesundheit wiederherzustellen und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten. - Verletztengeld
Falls die Berufskrankheit zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, erhalten Betroffene Verletztengeld als Ersatz für ihr entgangenes Arbeitsentgelt. - Verletztenrente
Bei dauerhafter Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit kann eine Verletztenrente gezahlt werden. - Hinterbliebenenrente
Sollte der Betroffene aufgrund der Berufskrankheit versterben, haben Hinterbliebene Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Ansprüche bei privaten Versicherungen
Neben den gesetzlichen Unfallversicherungen können auch private Versicherungen für Berufskrankheiten aufkommen. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen und muss im Einzelfall geprüft werden. In der Regel haben Betroffene Anspruch auf folgende Leistungen:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn die Berufskrankheit zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt, können Betroffene von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente erhalten. - Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die ärztliche Behandlung, Medikamente und Therapien im Zusammenhang mit der Berufskrankheit. - Private Unfallversicherung
Falls die Berufskrankheit auf einen Unfall zurückzuführen ist, können Betroffene von ihrer privaten Unfallversicherung eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente erhalten. - Dread-Disease-Versicherung
Diese Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe aus, wenn eine bestimmte schwere Erkrankung, wie beispielsweise Krebs oder Herzinfarkt, diagnostiziert wird. Auch Berufskrankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Versicherung abgedeckt sein. - Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
In einigen Unternehmen gibt es eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Falle einer Berufskrankheit eine monatliche Rente zahlt.
Zusammenfassung
Berufskrankheiten entstehen durch die berufliche Tätigkeit und können physischer oder psychischer Natur sein. Ursachen sind unter anderem körperliche Überlastung, Lärm, Chemikalien, Stress oder schlechte Ergonomie am Arbeitsplatz. Betroffene Branchen sind Landwirtschaft, Bergbau, Baugewerbe und Gesundheitswesen, aber auch Bürojobs können Risiken bergen. In Deutschland regelt das SGB VII die Ansprüche bei Berufskrankheiten über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Leistungen umfassen medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld und -renten sowie Hinterbliebenenrenten. Bei privaten Versicherungen hängen Leistungen von den Vertragsbedingungen ab und können Berufsunfähigkeitsrenten, Kostenübernahmen oder Einmalzahlungen bei Unfall oder schweren Erkrankungen beinhalten.
Synonyme:
Berufskrankheit