Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Marderbissschäden | Marder sind Tiere, die zur Familie der hundeartigen Raubtiere gehören. Zur Familie der Marder gehören auch Otter, Iltisse, Dachse, Wiesel und Nerze. Durch Marder wie Steinmarder oder Baummarder kommt es immer wieder zu Problemen rund um Haus und Hof sowie insbesondere zu Marderbissschäden an Kraftfahrzeugen. Marder sind zwar das ganze Jahr über aktiv, aber im Frühjahr und Herbst kommt es besonders oft zu Marderbissschäden. Da Marder sich bevorzugt geschützte Schlaf- und Ruheplätze suchen, sind warme Motorräume besonders beliebte Zufluchtsorte. Durch ihre Bisse in Gummiteile und Kunststoffe verursachen Marder oft beträchtliche Schäden am Fahrzeug. Typische Marderbissschäden treten im Bereich der Zündkabel, der Schläuche von Kühlwasser- und Scheibenwaschanlage, der Stromleitungen, der Isoliermatten für die Dämmung, der Faltenbälge an Antrieb oder Lenkung sowie an verschiedenen Kunststoffschläuchen auf. Angebissene Zündkabel führen häufig zu einem unrunden Lauf des Fahrzeuges im Fahrbetrieb, wobei auch der Motor im Betrieb absterben kann. Dass sich Marderbissschäden an den Gummimanschetten befinden, bemerken Halter oder Fahrer erst dann, wenn Schmutz und Wasser in das Fahrzeug eindringen oder Antrieb, Achsen und Lenkung plötzlich Probleme bereiten. Auch gefährlich können angebissene Kühlmittelschläuche sein, die durch den Verlust der Kühlflüssigkeit eine Überhitzung des Motors zur Folge haben. Befinden sich die Marderbissschäden jedoch an den Unterdruckschläuchen, führt dies zu einem erheblichen Leistungsverlust. Der Motor wechselt bei neueren Fahrzeugen dann in das Notlaufprogramm. Im schlimmsten Fall beißt der Marder in die Bremsleitungen, was den Verlust der Bremsleistung nach sich ziehen kann. Marderbissschäden sind über die Kfz-Vollkaskoversicherung oder Kfz-Teilkaskoversicherung abgesichert. Einige Tarife sichern jedoch nur direkte Marderbissschäden ab und entschädigen lediglich die beschädigten Teile. Andere Tarife umfassen wiederum darüber hinaus die Folgen von Marderbissschäden und zahlen auch dann, wenn beispielsweise der Marder die Zündkabel zerbissen hat und dadurch der Katalysator lahmgelegt wurde, zerbissene Kühlschläuche zu einer Überhitzung geführt oder beschädigte Gummimanschetten die Fahrzeuggelenke in Mitleidenschaft gezogen haben. Die Entschädigungsleistungen werden allerdings häufig auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
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