Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wiederbeschaffungswert

Der Begriff Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf den Betrag, der erforderlich ist, um ein beschädigtes oder gestohlenes Objekt durch ein gleichwertiges neues Objekt zu ersetzen. In Bezug auf Versicherungen wird der Wiederbeschaffungswert verwendet, um den Betrag zu bestimmen, den die Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens oder Verlustes auszahlen wird.

Welche Klauseln regeln den Wiederbeschaffungswert in Versicherungen?
Die wichtigsten Klauseln, die den Wiederbeschaffungswert in Versicherungen regeln, sind die "Neuwertklausel" und die "Zeitwertklausel".

  1. Die Neuwertklausel besagt, dass im Falle eines Schadens oder Verlustes der volle Neuwert des beschädigten oder gestohlenen Objekts erstattet wird. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Betrag erhält, der erforderlich ist, um das beschädigte oder gestohlene Objekt durch ein gleichwertiges neues Objekt zu ersetzen.
  2. Die Zeitwertklausel hingegen berücksichtigt die Abnutzung und den Wertverlust des Objekts im Laufe der Zeit. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens oder Verlustes nur den Zeitwert des Objekts erstattet bekommt. Der Zeitwert wird durch den ursprünglichen Neuwert abzüglich der Abschreibungen aufgrund von Alter, Abnutzung und Nutzung berechnet.

Welche Faktoren beeinflussen den Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert kann je nach Versicherungsvertrag und Art des Objekts variieren. Einige Faktoren, die den Wiederbeschaffungswert beeinflussen können, sind:

  1. Alter des Objekts
    Je älter das Objekt ist, desto niedriger ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert.

  2. Zustand des Objekts
    Der Wiederbeschaffungswert kann auch vom Zustand des Objekts abhängen. Ein gut gepflegtes und gut erhaltenes Objekt kann einen höheren Wiederbeschaffungswert haben als ein vergleichbares Objekt in schlechtem Zustand.

  3. Marktwert
    Der aktuelle Marktwert des Objekts kann ebenfalls den Wiederbeschaffungswert beeinflussen. Wenn der Marktwert höher ist als der Neuwert, kann dies zu einer höheren Entschädigung führen.

  4. Seltenheit des Objekts
    Wenn es sich um ein seltenes oder einzigartiges Objekt handelt, kann der Wiederbeschaffungswert höher sein, da es schwieriger sein kann, ein gleichwertiges neues Objekt zu finden.

  5. Inflation
    Die Inflation kann den Wiederbeschaffungswert im Laufe der Zeit erhöhen, da die Kosten für den Ersatz eines Objekts steigen können.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Der Wiederbeschaffungswert wird in der Regel von einem Sachverständigen oder Gutachter festgelegt. Dieser berücksichtigt die oben genannten Faktoren und bewertet das beschädigte oder gestohlene Objekt, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Der Wiederbeschaffungswert wird auch von der Versicherungsgesellschaft überprüft und kann gegebenenfalls angepasst werden.

Welche Bedeutung hat der Wiederbeschaffungswert für den Versicherungsnehmer?
Der Wiederbeschaffungswert ist für den Versicherungsnehmer von großer Bedeutung, da er die Grundlage für die Entschädigung im Falle eines Schadens oder Verlustes bildet. Es ist wichtig, dass der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert seines Objekts kennt und sicherstellt, dass dieser angemessen und ausreichend in seinem Versicherungsvertrag abgedeckt ist.

Zusammenfassung
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um ein beschädigtes oder gestohlenes Objekt gleichwertig zu ersetzen. Versicherungsgesellschaften nutzen den Wiederbeschaffungswert, um die Auszahlung bei Schäden oder Verlust zu bestimmen, wobei zwischen Neuwert- und Zeitwertklausel unterschieden wird. Faktoren wie Alter, Zustand, Marktwert, Seltenheit des Objekts und Inflation beeinflussen den Wiederbeschaffungswert. Ein Sachverständiger ermittelt diesen Wert, der für die Entschädigung des Versicherungsnehmers entscheidend ist und im Versicherungsvertrag angemessen abgedeckt sein sollte.