Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Maximierung | Wenn im Versicherungsbereich von einer Maximierung gesprochen wird, dann ist in der Regel die Maximierung der Versicherungssumme gemeint. Die in einem Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme steht einem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadensfall zur Verfügung - jedoch nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung der Versicherungssumme bestimmt, wie viel die Versicherungsgesellschaft innerhalb des Versicherungsjahres maximal erstattet bzw. leistet. Sehr oft bieten Versicherungsgesellschaften eine zweifache oder dreifache Maximierung an. In diesen Fällen wird dann pro Versicherungsjahr maximal das Doppelte oder Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Wurde beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme in Höhe von 250.000 € dreifach maximiert, wird in einem einzelnen Schadenfall maximal 250.000 € erstattet. Für alle Schäden innerhalb des Versicherungsjahres kann die Haftpflichtversicherung durch die dreifache Maximierung höchstens 750.000 € erstatten. Dies könnten drei Schäden in Höhe von jeweils 250.000 € oder aber auch fünf Schäden mit Schadenssummen von jeweils 150.000 € sein.
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