Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Offerte

Der Begriff Offerte stammt aus dem lateinischen Wort "offerre", was so viel wie "anbieten" bedeutet. Im Geschäftsleben wird damit ein schriftliches Angebot bezeichnet, das von einem Unternehmen an einen potenziellen Kunden gemacht wird. Eine Offerte enthält in der Regel Informationen über die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise, Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten.

Was hat dieser Begriff mit Versicherungen zu tun?
Im Bereich der Versicherungen bezieht sich der Begriff Offerte auf ein Angebot, das von einem Versicherungsunternehmen an eine Person oder ein Unternehmen gemacht wird. Dabei geht es um den Abschluss einer Versicherung, die den Kunden gegen bestimmte Risiken absichert. Versicherungsunternehmen erstellen Offerten, um potenzielle Kunden von ihren Produkten und Leistungen zu überzeugen und diese als Kunden zu gewinnen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Offerten in Bezug auf Versicherungen?
In Deutschland sind Versicherungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Vorgaben bei der Erstellung von Offerten einzuhalten. Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Kunden und sollen sicherstellen, dass diese transparent und umfassend über die angebotenen Versicherungsprodukte informiert werden.

  1. Zunächst müssen Offerten in Deutschland schriftlich erstellt werden und alle relevanten Informationen enthalten, die für den Kunden wichtig sind. Dazu gehören unter anderem die Art der Versicherung, die versicherten Risiken, der Umfang der Leistungen, die Laufzeit und der Preis. Auch die Versicherungsbedingungen müssen klar und verständlich dargestellt werden.

  2. Des Weiteren müssen Offerten in Bezug auf Versicherungen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, wie zum Beispiel das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese Gesetze regeln unter anderem die Informationspflichten der Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kunden und legen fest, welche Angaben in einer Offerte enthalten sein müssen.

  3. Zudem müssen Versicherungsunternehmen bei der Erstellung von Offerten die Grundsätze der Fairness und Transparenz beachten. Das bedeutet, dass die Informationen in der Offerte wahrheitsgemäß, klar und verständlich sein müssen. Auch dürfen keine irreführenden Angaben gemacht werden und es müssen alle Kosten und Gebühren transparent aufgeführt werden.

Zusammenfassung
Eine Offerte ist ein schriftliches Angebot eines Unternehmens an potenzielle Kunden, das Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Preise und Lieferkonditionen enthält. Im Versicherungswesen bezieht sich eine Offerte auf den Abschluss einer Versicherung gegen bestimmte Risiken. In Deutschland müssen Offerten für Versicherungen gesetzliche Anforderungen erfüllen, transparent sein und alle relevanten Informationen wie Versicherungsart, Risiken, Leistungen, Laufzeit und Preis enthalten. Die gesetzlichen Regelungen des VAG und des VVG bestimmen die notwendigen Angaben in einer Offerte, die fair und klar sein muss, um den Kunden zu schützen.

Synonyme: Versicherungsofferte