Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Oldtimerversicherung | Oldtimer sind meistens Liebhaberfahrzeuge mit einem Alter über 30 Jahre. Wie auch jüngere Fahrzeuge dürfen Oldtimer nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, wenn sie versichert sind. Eine Oldtimer Versicherung muss also auch immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung beinhalten, um nach einem Unfall mit dem Oldtimer gegen Schadensersatzansprüche Dritter abgesichert zu sein. Eine Oldtimer Versicherung kann aber auch mit einer Kaskoversicherung abgeschlossen werden, sodass auch Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm versichert sind. Hierbei gilt, dass sich der Zustand des Oldtimers auch auf die Beiträge der Versicherung auswirken kann. Nicht jedes alte Fahrzeug ist automatisch ein Oldtimer. Zu den Voraussetzungen hierfür gilt eine Erstzulassung, die mindestens 30 Jahre zurückliegt. Außerdem muss ein Sachverständiger bestätigen, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, in dem es dem Kulturgut zugeordnet werden kann. Dann können von der Zulassungsstelle „H-Kennzeichen“ und eine Betriebserlaubnis für historische Fahrzeuge erstellt werden. Oldtimer Versicherungen bestehen aus der Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung und einer Kaskoversicherung als freiwillige Versicherung. Auch als Halter eines Oldtimers wird man gesetzlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Diese leistet, wenn mit dem Oldtimer anderen ein Schaden zugefügt wird. Sie schützt bei Unfällen vor Forderungen aus Personen- und Sachschäden. Die Oldtimer Haftpflichtversicherung bildet die Basis und tritt ein, wenn mit dem Oldtimer andere Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört sowie Vermögensschäden verursacht werden. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Haftpflichtversicherung jedoch nicht ab. Dies kann nur durch eine Kaskoversicherung gewährleistet werden. Schäden aus Brand, Vandalismus, Diebstahl, Explosion, Transport oder Naturgewalten wie Hagel oder Sturm am eigenen Oldtimer kann eine Voll- oder Teilkaskoversicherung absichern. Bei Oldtimer Kaskoversicherungen kommt es mitunter auf die Höchstentschädigungssumme an, die dem geschätzten Marktwert des Oldtimers zuzüglich eines Vorsorgebetrages für eine potenzielle Wertsteigerung entsprechen sollte. Außerdem können bei Kaskoversicherungen individuelle Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Auch zusätzliche Bausteine wie etwa eine Unfallversicherung kommen bei einer Oldtimer Versicherung in Betracht. |