Portabilität bezieht sich auf die Übertragbarkeit von Versicherungen. Es bedeutet, dass Versicherungsverträge und -leistungen auf eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen werden können, ohne dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche oder Leistungen verliert.
Was versteht man unter Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung?
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet dies, dass Arbeitnehmer ihre erworbenen Rentenansprüche bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen und bei ihrem neuen Arbeitgeber fortsetzen können. Diese Möglichkeit ist im § 4 des Betriebsrentengesetzes festgelegt. Obwohl eine Übertragung auf Dritte normalerweise nicht gestattet ist, gibt es spezielle Ausnahmen, die eine Übertragung an einen neuen Arbeitgeber erlauben.
- Dabei müssen sowohl der bisherige als auch der neue Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer zustimmen, um einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
- Arbeitnehmer können außerdem den Übertragungswert ihrer Versorgungsansprüche übernehmen, sofern dieser die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet und die Versorgung über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgt.
- Diese Regelungen gelten jedoch nur für Zusagen, die nach dem 1. Januar 2005 gemacht wurden, und der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Verlassen des Unternehmens geltend gemacht werden.
- Ziel dieser Regelungen ist es, die Entstehung zahlreicher kleiner Betriebsrenten durch häufige Arbeitgeberwechsel zu vermeiden.
Was versteht man unter Portabilität in der privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) bezieht sich Portabilität auf die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen zwischen Tarifen oder Versicherern.
- Innerhalb eines Versicherers können Versicherte bei einem Tarifwechsel die bestehenden Rechte und die Alterungsrückstellung in den neuen Tarif einbringen (§ 204 I S. 1 VVG).
- Seit dem 1. Januar 2009 haben Versicherungsnehmer zudem das Recht, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter die kalkulierte Alterungsrückstellung, die dem Basistarif entspricht, mitzunehmen (§ 204 I S. 2 VVG). Dies wird jedoch nicht als klassische Portabilität angesehen, sondern vielmehr als Berücksichtigung eines Übertragungswertes im Tarif.
Zusammenfassung
Portabilität ermöglicht die Mitnahme von Versicherungsansprüchen beim Wechsel von Anbietern. In der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitnehmer ihre Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber übertragen, basierend auf Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Die private Krankenversicherung erlaubt die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers oder zu einem neuen Anbieter, entsprechend dem Versicherungsvertragsgesetz.