Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prozentsatz-Selbstbeteiligung

Eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung bei Versicherungen bezieht sich auf den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Dieser Anteil wird in der Regel in Prozent angegeben und bezieht sich auf die Gesamtkosten des Schadens. Im Gegensatz dazu steht die fixe Selbstbeteiligung, bei der ein fester Betrag vereinbart wird, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst übernehmen muss.
Anders ausgedrückt: Bei einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung beteiligt sich der Versicherungsnehmer prozentual an den Kosten eines Schadens, während die restlichen Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Wie hoch ist die Prozentsatz-Selbstbeteiligung?
Die Höhe der Prozentsatz-Selbstbeteiligung kann je nach Versicherung und Tarif variieren. In der Regel bewegt sie sich jedoch zwischen 10% und 20% der Gesamtkosten. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Anteil von 10% bis 20% der Kosten selbst tragen muss.

Für wen ist eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung sinnvoll?
Eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung kann für Versicherungsnehmer sinnvoll sein, die bereit sind, im Schadensfall einen gewissen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Durch die Selbstbeteiligung können sie in der Regel ihre Versicherungsprämie senken, da die Versicherung ein geringeres Risiko trägt und somit auch weniger Kosten hat. Zudem kann eine Selbstbeteiligung dazu beitragen, dass Versicherungsnehmer verantwortungsvoller mit ihrem Versicherungsschutz umgehen, da sie im Schadensfall auch selbst zur Kasse gebeten werden.

Vor- und Nachteile einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung
Wie bei jeder Versicherungsoption gibt es auch bei der Prozentsatz-Selbstbeteiligung Vor- und Nachteile.

  1. Zu den Vorteilen zählt, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit einer günstigeren Versicherungsprämie. Zudem kann die Selbstbeteiligung dazu beitragen, dass Versicherungsnehmer verantwortungsvoller mit ihrem Versicherungsschutz umgehen. Auch für die Versicherung kann eine Selbstbeteiligung vorteilhaft sein, da sie ein geringeres Risiko trägt und somit auch weniger Kosten hat.
  2. Auf der anderen Seite kann eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung im Schadensfall zu einer finanziellen Belastung für den Versicherungsnehmer führen. Zudem ist es wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung sorgfältig zu wählen, da bei einer zu hohen Selbstbeteiligung im Schadensfall möglicherweise keine Kostenerstattung mehr erfolgt. Auch sollte beachtet werden, dass eine Selbstbeteiligung nur bei größeren Schäden sinnvoll ist, da bei kleineren Schäden der Versicherungsnehmer in der Regel mehr zahlt, als er von der Versicherung zurückerstattet bekommt.

In welchen Versicherungen ist eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung üblich?
Eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung kann in verschiedenen Versicherungen zum Einsatz kommen. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt:

  • Kfz-Versicherung
    In der Kfz-Versicherung ist eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung üblich, die je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft zwischen 0 und 20 Prozent betragen kann. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer also einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann dabei zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führen, während eine niedrigere Selbstbeteiligung zu höheren Kosten für die Versicherung führt.
    Beispiel
    Ein Versicherungsnehmer hat eine Kfz-Versicherung mit einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung von 10 Prozent abgeschlossen. Kommt es zu einem Schaden in Höhe von 5.000 Euro, muss er 500 Euro selbst übernehmen, während die Versicherung die restlichen 4.500 Euro übernimmt.

  • Hausratversicherung
    Auch in der Hausratversicherung kann eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung vereinbart werden. Diese liegt in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent und bezieht sich auf den Wert des versicherten Hausrats. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer also einen Teil der Kosten selbst tragen.
    Beispiel
    Ein Versicherungsnehmer hat eine Hausratversicherung mit einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung von 15 Prozent abgeschlossen. Kommt es zu einem Schaden in Höhe von 20.000 Euro, muss er 3.000 Euro selbst übernehmen, während die Versicherung die restlichen 17.000 Euro übernimmt.

  • Krankenversicherung
    Auch in der Krankenversicherung kann eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung vereinbart werden. Diese kommt vor allem in der privaten Krankenversicherung zum Einsatz und bezieht sich auf die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente. Je nach Tarif kann die Selbstbeteiligung zwischen 10 und 20 Prozent liegen.
    Beispiel
    Ein Versicherungsnehmer hat eine private Krankenversicherung mit einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung von 10 Prozent abgeschlossen. Kommt es zu einer ärztlichen Behandlung in Höhe von 1.000 Euro, muss er 100 Euro selbst übernehmen, während die Versicherung die restlichen 900 Euro übernimmt.

  • Reiseversicherung
    Auch in der Reiseversicherung kann eine Prozentsatz-Selbstbeteiligung vereinbart werden. Diese bezieht sich in der Regel auf die Kosten für Stornierungen oder Umbuchungen von Reisen. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft kann die Selbstbeteiligung zwischen 10 und 25 Prozent liegen.
    Beispiel
    Ein Versicherungsnehmer hat eine Reiseversicherung mit einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung von 20 Prozent abgeschlossen. Kommt es zu einer Stornierung der Reise in Höhe von 2.000 Euro, muss er 400 Euro selbst übernehmen, während die Versicherung die restlichen 1.600 Euro übernimmt.

Zusammenfassung
Bei einer Prozentsatz-Selbstbeteiligung in Versicherungen trägt der Versicherungsnehmer einen prozentualen Anteil der Schadenskosten selbst, was normalerweise zwischen 10% und 20% liegt. Dies kann zu günstigeren Versicherungsprämien führen, da das Risiko für die Versicherung sinkt. Allerdings kann es auch zu einer finanziellen Belastung im Schadensfall kommen. Solche Selbstbeteiligungen sind in vielen Versicherungen wie Kfz-, Hausrat-, Kranken- und Reiseversicherungen gebräuchlich und müssen sorgfältig gewählt werden, um eine Überbelastung zu vermeiden.