Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht ist ein grundlegendes Prinzip im deutschen Recht und findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, wie zum Beispiel im Vertragsrecht, im Haftungsrecht und im Versicherungsrecht. Sie dient dazu, die Folgen von Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und somit eine gerechte und faire Lösung zu finden.

Schadenminderungspflicht bei Versicherungen
Im Versicherungsrecht ist die Schadenminderungspflicht ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens dafür verantwortlich ist, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht Stehende tun muss, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Beispiel
Ein Hausbesitzer hat eine Hausratversicherung abgeschlossen, die Schäden an seinem Eigentum abdeckt. Eines Tages bricht in seinem Haus ein Feuer aus und beschädigt einen Teil seines Hausrats. Gemäß der Schadenminderungspflicht ist der Hausbesitzer nun verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu rufen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel, wertvolle Gegenstände aus dem Haus zu retten oder das Feuer zu löschen, sofern dies möglich ist.

Konkrete Maßnahmen zur Schadenminderung
Die Schadenminderungspflicht umfasst verschiedene Maßnahmen, die je nach Art des Schadens und der individuellen Situation unterschiedlich sein können. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Sofortmaßnahmen
    Im Falle eines Schadens sollte der Versicherungsnehmer unverzüglich handeln, um den Schaden zu begrenzen. Dazu kann gehören, die Feuerwehr zu rufen, eine Leckage zu stoppen oder beschädigte Gegenstände zu sichern.
  2. Dokumentation
    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden und die getroffenen Maßnahmen genau zu dokumentieren. Dazu gehört zum Beispiel das Anfertigen von Fotos oder die Erstellung eines Schadensberichts.
  3. Kooperation mit der Versicherung
    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, mit der Versicherung zusammenzuarbeiten und alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um den Schaden zu beurteilen und die Schadenregulierung zu ermöglichen.
  4. Vermeidung von Folgeschäden
    Die Schadenminderungspflicht beinhaltet auch die Verpflichtung, Folgeschäden zu vermeiden. Dazu kann gehören, beschädigte Gegenstände zu reparieren oder zu ersetzen, um weitere Schäden zu verhindern.
  5. Wirtschaftlichkeit
    Bei der Schadenminderungspflicht ist auch die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nur Maßnahmen ergreifen muss, die in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Schadenkosten stehen.