Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nutzungsausfall

Nutzungsausfall beschreibt eine Situation, in der ein Fahrzeug oder Gegenstand wegen eines Schadens vorübergehend nicht genutzt werden kann. Als Entschädigungsleistung wird dann Nutzungsausfall als Schadensersatz für diese Zeitdauer errechnet. Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung ist das Vorhandensein eines geldwerten Vermögensbestandteils, der durch den Gebrauch der beschädigten Sache begründet wäre sowie das Bestehen von Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille.

Nutzungsausfall steht im Versicherungswesen oft dann im Raum, wenn ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht genutzt werden kann. Diese entgangene Nutzung stellt dann einen Vermögensschaden dar, der im Wege der Nutzungsausfallentschädigung ersetzt werden kann. Nutzungsausfall wird nach einem Verkehrsunfall für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung des beschädigten Fahrzeuges erstattet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich bei Kraftfahrzeugen nach der sogenannten Sanden/Danner-Tabelle, die alle gängigen Fahrzeugtypen erfasst.

Synonyme: Nutzungsausfallentschädigung