Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Sengschaden | Bei einem Sengschaden oder Schmorschaden handelt es sich um einen Schaden, der durch Hitze entstanden ist. Sengen bedeutet vor diesem Hintergrund, dass kein Brand oder direktes Feuer für den Schaden verantwortlich ist. Verursacher von Sengschäden sind oft glühende Kohlestücke, elektrische Geräte oder Zigarettenglut. Ein Sengschaden wird durch Hitze verursacht und begrenzt sich auf eine eher kleine Fläche, da es keine Ausbreitung wie bei einem Brand gibt. Durch das Sengen werden Gegenstände in der Regel nur oberflächlich beschädigt, was naturgemäß vom Untergrund abhängt. Schmorschäden und Sengschäden sind nicht automatisch von einer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung umfasst, sofern keine Deckungserweiterung vereinbart wurde. Hier sollte geprüft werden, ob Schäden durch Sengen mitversichert sind. Sengschäden können aber auch Folge von einer versicherten Gefahr auftreten, beispielsweise aus einer Explosion oder einem Feuer und deshalb als Folgeschaden über die Versicherung abgesichert sein.
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