Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Umlageverfahren

Das Umlageverfahren stellt ein finanztechnisches System dar, bei dem die anfallenden Kosten einer spezifischen Gruppe von Individuen oder Unternehmen gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt werden. Diese Verteilung basiert auf festgelegten Kriterien wie der Anzahl der Mitglieder oder ihrem Einkommen und berücksichtigt nicht den individuellen Verbrauch oder Beitrag. Dieser Mechanismus findet häufig Anwendung in der Sozialversicherung oder bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

Was versteht man unter dem Begriff Umlageverfahren in der Sozialversicherung?
Es handelt sich um ein Finanzierungskonzept, bei dem die eingezahlten Beiträge der Versicherten nicht angespart werden, sondern zur unmittelbaren Deckung der laufenden Leistungen verwendet werden. Dieses Prinzip stützt sich auf die Solidarität der Gemeinschaft, indem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen die Ausgaben für die derzeitigen Leistungsempfänger finanzieren. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht individuell für jeden Versicherten zurückgelegt werden, sondern gemeinschaftlich genutzt werden.

Welche gesetzlichen Regelungen betreffen das Umlageverfahren in der Sozialversicherung?
Die maßgeblichen Gesetze sind:

  1. Sozialgesetzbuch (SGB) - Allgemeiner Teil (AT), das die Basis für die Sozialversicherung in Deutschland darstellt und die Grundprinzipien sowie Ziele, wie Solidarität und Lebensstandardabsicherung, festlegt. Das Umlageverfahren ist ein wesentliches Element in diesem Rahmen.

  2. Sozialgesetzbuch (SGB) - Fünftes Buch (V), das die gesetzliche Krankenversicherung regelt, behandelt im § 255 die Finanzierung durch Beiträge und Umlagen, insbesondere für Leistungen, die nicht vollständig über die Versichertenbeiträge gedeckt sind, wie z.B. Krankenhausaufenthalte.

  3. Sozialgesetzbuch (SGB) - Sechstes Buch (VI) regelt die Rentenversicherung und beschreibt im § 154 die Nutzung der Beiträge für laufende Rentenzahlungen sowie die Anlage von Überschüssen in einen Ausgleichsfonds zur Stabilisierung.

  4. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) behandelt die soziale Pflegeversicherung, wobei im § 54 ebenfalls die Finanzierung durch Umlagen und die Stabilisierung durch einen Ausgleichsfonds beschrieben wird.

  5. Sozialgesetzbuch (SGB) - Zwölftes Buch (XII) beschäftigt sich mit der Grundsicherung und Lebensunterhaltshilfe. Im § 93 wird die Verwendung von Beiträgen zur Leistungserbringung und die Ausgleichsfondsregelung thematisiert.

  6. Schließlich regelt das Umlageverfahren der Bundesagentur für Arbeit im § 363 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuch (SGB III) die Verwendung der Beiträge zur Finanzierung der laufenden Leistungen und die Überschussanlage zur Stabilisierung.

Wie wird das Umlageverfahren praktisch umgesetzt?
Träger der Sozialversicherung sind für die Beitragserhebung und Leistungszahlung zuständig. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, während Selbstständige sie vollständig selbst zahlen. Die Beitragshöhe orientiert sich am Einkommen der Versicherten und ist gesetzlich geregelt. Diese Beiträge finanzieren laufende Leistungen wie Renten, Krankengeld oder Pflegeleistungen.

Welche Vorteile bietet das Umlageverfahren?
Ein wesentlicher Vorteil besteht in der solidarischen Finanzierung der Sozialversicherung, von der auch Geringverdiener profitieren können. Zudem ist es flexibel und reagiert schnell auf Veränderungen wie demografische Entwicklungen. Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zu anderen Finanzierungsmodellen gering.

Welche Herausforderungen sind damit verbunden?
Die demografische Entwicklung, insbesondere die Alterung der Gesellschaft, verringert die Anzahl der Beitragszahler und erhöht die Anzahl der Leistungsempfänger, was die Gemeinschaft finanziell belasten kann. Wirtschaftliche Krisen oder hohe Arbeitslosigkeit können zudem die Einnahmen der Sozialversicherung belasten.

Welche Alternativen gibt es?
Eine Alternative stellt das Kapitaldeckungsverfahren dar, bei dem Beiträge angespart und individuell angelegt werden. Bei Rentenversicherungen wird ein Teil der Beiträge in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert, um höhere Renditen zu erzielen. Die Versicherten erhalten im Rentenalter ihre Beiträge plus Zinsen zurück. Dieses Verfahren ist jedoch mit höheren Verwaltungskosten und Risiken in Bezug auf die Renditeentwicklung verbunden.

Zusammenfassung
Das Umlageverfahren ist eine Finanzierungsmethode der Sozialversicherung, bei der die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt für die Leistungen der Empfänger verwendet werden und sich auf die Solidarität der Gemeinschaft stützt. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich im Sozialgesetzbuch, welches die Kranken-, Renten-, Pflege-, Grundsicherungs- und Arbeitslosenversicherung umfasst. Die Beiträge werden je nach Einkommen festgelegt und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Trotz der solidarischen und flexiblen Struktur stellt die demografische Entwicklung eine Herausforderung dar. Als Alternative existiert das Kapitaldeckungsverfahren, das individuelle Ansparungen vorsieht, aber auch höhere Verwaltungskosten und Anlagerisiken birgt.