Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2016 in Deutschland verabschiedet wurde. Es dient dazu, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich beizulegen. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine schnelle, kostengünstige und effektive Lösung für Verbraucherstreitigkeiten zu schaffen.

Welche Bedeutung hat das VSBG im Hinblick auf Versicherungen?
Das VSBG hat auch eine große Bedeutung im Hinblick auf Versicherungen. Versicherungsverträge gehören zu den Verträgen, die am häufigsten zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen führen. Das VSBG bietet daher auch für Versicherungsverträge eine außergerichtliche Streitbeilegung an.

Welche Versicherungen sind vom VSBG betroffen?
Das VSBG gilt für alle Versicherungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossen wurden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Versicherung handelt. Auch die Art der Versicherung, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Lebens- oder Sachversicherungen, ist irrelevant.

Welche Streitigkeiten können mithilfe des VSBG gelöst werden?
Das VSBG gilt für alle Streitigkeiten, die aus dem Versicherungsvertrag entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Versicherungsprämie, die Leistungen im Schadensfall oder die Kündigung des Vertrages. Auch bei Fragen zur Vertragsgestaltung oder zur Vertragsabwicklung kann das VSBG zur Anwendung kommen.

Wie funktioniert die außergerichtliche Streitbeilegung nach dem VSBG?
Das VSBG sieht vor, dass Verbraucher und Unternehmen zunächst versuchen sollten, ihre Streitigkeiten selbst zu lösen. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Verbraucher eine Beschwerde bei der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle einreichen. Diese Schlichtungsstellen sind unabhängige, staatlich anerkannte Institutionen, die sich mit der außergerichtlichen Streitbeilegung befassen.

Welche Vorteile bietet das VSBG für Verbraucher?
Das VSBG bietet Verbrauchern verschiedene Vorteile. Zum einen ermöglicht es eine schnelle und kostengünstige Lösung für Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen. Zum anderen sind die Verfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen in der Regel unkompliziert und für Verbraucher gut verständlich. Zudem sind die Entscheidungen der Schlichtungsstellen für beide Parteien bindend.

Welche Vorteile bietet das VSBG für Versicherungsunternehmen?
Auch für Versicherungsunternehmen bietet das VSBG Vorteile. Durch die außergerichtliche Streitbeilegung können teure und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Zudem kann das Unternehmen durch eine schnelle und kundenorientierte Lösung von Streitigkeiten das Vertrauen der Kunden stärken und somit langfristig die Kundenzufriedenheit erhöhen.

Welche Auswirkungen hat das VSBG auf die Versicherungsbranche?
Das VSBG hat auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Zum einen müssen Versicherungsunternehmen seit 2016 in ihren Versicherungsverträgen auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Zum anderen müssen sie sich an die Entscheidungen der Verbraucherschlichtungsstellen halten, was zu einer höheren Kundenzufriedenheit und einem positiven Image führen kann.

Welche Alternativen gibt es zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem VSBG?
Verbraucher haben auch die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen auf dem klassischen Weg, also über ein Gerichtsverfahren, beizulegen. Dies ist jedoch in der Regel mit höheren Kosten und längeren Verfahrensdauern verbunden. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Versicherungen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), einzureichen.

Zusammenfassung
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ermöglicht seit 2016 die außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere auch bei Versicherungsverträgen. Alle Arten von Versicherungsverträgen sind betroffen und Konflikte können über unterschiedliche Aspekte wie Prämienzahlungen oder Schadensleistungen gelöst werden. Verbraucher können ihre Beschwerden bei anerkannten Schlichtungsstellen einreichen, was eine schnelle und kostengünstige Lösung darstellt. Versicherungsunternehmen profitieren ebenfalls, da langwierige Gerichtsprozesse vermieden und das Kundenvertrauen gestärkt werden kann. Dennoch bleibt Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten auch gerichtlich oder über die BaFin zu klären.

Synonyme: VSBG