Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
versicherte Person

Eine versicherte Person ist in erster Linie eine natürliche Person, also ein Mensch, der durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags geschützt ist. Dies kann sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich der Fall sein. Auch juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können versicherte Personen sein.
Die Versicherung schließt mit der versicherten Person einen Vertrag ab, in dem die zu versichernden Risiken, die Versicherungssumme, die Laufzeit und die Beiträge festgelegt werden. Die versicherte Person zahlt regelmäßig Beiträge an die Versicherungsgesellschaft, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Rechte und Pflichten einer versicherten Person
Als versicherte Person hat man das Recht auf Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall die Kosten übernimmt, die durch das versicherte Risiko entstanden sind. Die Höhe der Versicherungsleistungen ist dabei abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.
Um diesen Versicherungsschutz zu erhalten, hat die versicherte Person auch gewisse Pflichten. Dazu gehört zum Beispiel die pünktliche Zahlung der vereinbarten Beiträge. Zudem muss die versicherte Person alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben, um einen Versicherungsbetrug zu vermeiden.

Arten von Versicherungen
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, die eine versicherte Person abschließen kann. Die bekanntesten sind die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Kfz-Versicherung. Aber auch Versicherungen für Reisen, Hausrat, Unfälle oder Rechtsschutz sind weit verbreitet.
Die Wahl der passenden Versicherung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Risiken der versicherten Person ab. So ist zum Beispiel eine Krankenversicherung für jeden sinnvoll, während eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für Berufstätige wichtig ist.

Zusammenfassung
Eine versicherte Person kann ein Mensch oder eine juristische Person sein und schließt zur Absicherung von Risiken einen Versicherungsvertrag ab. Der Vertrag definiert die Risiken, Summe, Laufzeit und Beiträge. Versicherte haben das Recht auf Kostendeckung im Schadensfall, müssen aber Beiträge zahlen und wahrheitsgemäße Angaben machen. Es gibt verschiedene Versicherungsarten, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sind, wie Kranken- oder Haftpflichtversicherung.

Siehe auch: Versicherungsnehmer vs. versicherte Person