Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit | Unter Vorübergehender Arbeitsunfähigkeit versteht man einen Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen. Dieser Zustand ist zeitlich begrenzt und kann je nach Schwere der Erkrankung oder Verletzung einige Tage bis zu mehreren Wochen dauern. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit? Welche Rolle spielt der Arzt bei Vorübergehender Arbeitsunfähigkeit? Welche Pflichten haben Arbeitnehmer bei Vorübergehender Arbeitsunfähigkeit? Welche Auswirkungen hat Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf das Arbeitsverhältnis? Welche Rolle spielt die Krankenversicherung bei Vorübergehender Arbeitsunfähigkeit? Zusammenfassung |