Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Bergungskosten

Bergungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Bergung von beschädigten oder verunfallten Sachen oder Personen entstehen. Sie umfassen alle Maßnahmen, die zur Rettung und Bergung von Sachen oder Personen erforderlich sind, um diese vor weiteren Schäden zu schützen oder um sie zu reparieren. Dazu gehören beispielsweise das Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs, die Bergung von Gegenständen aus einem Gewässer oder die Rettung von Personen aus einem brennenden Gebäude.

Welche Arten von Bergungskosten gibt es?
Je nach Art des Schadens und der Situation können verschiedene Arten von Bergungskosten entstehen. Im Allgemeinen können sie in folgende Kategorien unterteilt werden:

  1. Kosten für die Bergung von Sachen
    Diese Kosten umfassen alle Maßnahmen, die zur Bergung von beschädigten oder verunfallten Sachen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise das Abschleppen von Fahrzeugen, das Entfernen von Trümmern oder das Bergen von Gegenständen aus einem Gewässer.

  2. Kosten für die Bergung von Personen
    Diese Kosten entstehen, wenn Personen aus einer Gefahrensituation gerettet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften, die Bergung aus einem brennenden Gebäude oder die Rettung aus einem Gewässer.

  3. Kosten für die Sicherung von Sachen
    Wenn Sachen beschädigt sind und weitere Schäden verhindert werden müssen, können Kosten für die Sicherung dieser Sachen entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Abdecken eines beschädigten Dachs oder das Sichern von Gegenständen, die aus einem beschädigten Fahrzeug herausfallen könnten.

  4. Kosten für die Entsorgung von Sachen
    Wenn beschädigte Sachen nicht mehr repariert werden können und entsorgt werden müssen, können Kosten für die Entsorgung entstehen. Dies kann beispielsweise bei einem Totalschaden eines Fahrzeugs der Fall sein.

Wer trägt die Bergungskosten?
In der Regel werden diese Kosten von der Versicherung übernommen, wenn der Versicherungsnehmer eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Welche Versicherung für die Bergungskosten aufkommt, hängt von der Art des Schadens ab.

  1. Kfz-Versicherung
    Bei einem Verkehrsunfall werden die Bergungskosten in der Regel von der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Dies gilt sowohl für die Bergung von beschädigten Fahrzeugen als auch für die Rettung von verletzten Personen.

  2. Hausratversicherung
    Bei Schäden an Gegenständen in der Wohnung oder im Haus werden die Bergungskosten von der Hausratversicherung übernommen. Dies gilt beispielsweise bei einem Wasserschaden oder einem Brand.

  3. Haftpflichtversicherung
    Wenn durch die beschädigten oder verunfallten Sachen Dritte geschädigt wurden, können die Bergungskosten von der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers übernommen werden.

  4. Unfallversicherung
    Bei einem Personenschaden werden die Bergungskosten in der Regel von der Unfallversicherung des Verletzten übernommen.

Wichtig ist jedoch, dass die Versicherung nur für die Bergungskosten aufkommt, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Daher ist es wichtig, vor Abschluss einer Versicherung die genauen Leistungen und Bedingungen zu prüfen.

Wie werden die Bergungskosten berechnet?
Die Höhe der Bergungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und dem Umfang des Schadens, der Schwierigkeit der Bergung oder der Dauer der Maßnahmen. In der Regel werden die Kosten von einem Gutachter oder einem Sachverständigen ermittelt, der die Schadenshöhe und die erforderlichen Bergungsmaßnahmen feststellt.

Zusammenfassung
Bergungskosten entstehen bei der Rettung und Sicherung von beschädigten Sachen oder Personen und umfassen Maßnahmen wie Abschleppen, Entfernen von Trümmern oder die Rettung aus Gefahrensituationen. Sie lassen sich in Kosten für die Bergung von Sachen, Personen, Sicherung und Entsorgung unterteilen. Versicherungen decken diese Kosten meist ab, abhängig von der Schadensart und dem Versicherungsvertrag. Für die Berechnung der Kosten werden Gutachter herangezogen, die den Schadensumfang und die Bergungsmaßnahmen bewerten.