Eine Teilrente ist eine Form der Rente, bei der der Versicherte nur einen Teil der vollen Rente erhält. Diese Teilrente wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft erwerbsgemindert ist und daher nicht mehr in der Lage ist, in vollem Umfang zu arbeiten. Die Höhe der Teilrente richtet sich dabei nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem bisher erzielten Einkommen.
Welche Versicherungen bieten eine Teilrente an?
Eine Teilrente kann von verschiedenen Versicherungen angeboten werden, je nachdem welche Art von Versicherung abgeschlossen wurde. Im Folgenden werden die relevanten Versicherungen genauer betrachtet:
- Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Versicherung, die eine Teilrente anbietet. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall. Wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft erwerbsgemindert ist, kann er eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei wird zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden.
Beispiel:
Ein 45-jähriger Versicherter ist aufgrund eines Unfalls dauerhaft erwerbsgemindert und kann nur noch halbtags arbeiten. Er erhält eine Teilrente in Höhe von 50% der vollen Erwerbsminderungsrente.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die eine Teilrente anbietet, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Teilrente erst ab einer dauerhaften Erwerbsminderung von mindestens 50% zahlt, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% eine Teilrente leisten.
Beispiel
Ein 35-jähriger Versicherter ist aufgrund einer psychischen Erkrankung zu 60% berufsunfähig und kann daher nur noch in einem anderen Beruf arbeiten. Er erhält eine Teilrente in Höhe von 60% der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
- Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung bietet ebenfalls eine Teilrente an, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft erwerbsgemindert ist. Dabei wird in der Regel eine Invaliditätsleistung gezahlt, die je nach Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme eine Teilrente darstellen kann.
Beispiel
Ein 50-jähriger Versicherter erleidet bei einem Unfall eine dauerhafte Invalidität von 70%. Die vereinbarte Invaliditätsleistung beträgt 100.000 Euro. Er erhält eine Teilrente in Höhe von 70% der Invaliditätsleistung, also 70.000 Euro.
- Private Rentenversicherung
Auch in der privaten Rentenversicherung kann eine Teilrente vereinbart werden. Diese wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen muss. Die Höhe der Teilrente richtet sich dabei nach der vereinbarten Rentenhöhe und dem vorzeitigen Renteneintrittsalter.
Beispiel
Ein 60-jähriger Versicherter muss aufgrund einer schweren Erkrankung vorzeitig in Rente gehen. Die vereinbarte monatliche Rente beträgt 1.000 Euro. Er erhält eine Teilrente in Höhe von 500 Euro, da er nur die Hälfte der vereinbarten Rente erhalten kann.
Zusammenfassung
Eine Teilrente ist ein Anteil der Vollrente für Personen, die aufgrund einer Erwerbsminderung nicht mehr voll arbeiten können. Sie wird von der gesetzlichen Rentenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und der privaten Rentenversicherung angeboten. Die Höhe der Teilrente hängt vom Grad der Erwerbsminderung und dem vorherigen Einkommen ab. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss eine dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 50% vorliegen, während die Berufsunfähigkeitsversicherung schon ab 50% Berufsunfähigkeit leistet. Die private Unfallversicherung zahlt entsprechend des Invaliditätsgrades und die private Rentenversicherung richtet sich nach dem vereinbarten Renteneintrittsalter und der Rentenhöhe.