Die Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines versicherten Gegenstandes, der aufgrund eines Schadens oder einer anderen Ursache entstanden ist. Sie wird in der Regel in Prozent angegeben und dient als Grundlage für die Berechnung der Entschädigungszahlung. Dabei wird der Wert des beschädigten Gegenstandes vor und nach dem Schaden verglichen, um die Höhe der Wertminderung zu ermitteln. Die Wertminderung kann sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden auftreten.
Gesetze und Klauseln zur Wertminderung
Die Wertminderung wird in verschiedenen Gesetzen und Klauseln geregelt, je nach Art der Versicherung und des versicherten Gegenstandes.
- Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird die Wertminderung bei der Haftpflichtversicherung geregelt. Hier ist in § 254 Abs. 2 VVG festgelegt, dass der Versicherer eine Wertminderung nur dann berücksichtigen darf, wenn sie tatsächlich eingetreten ist. Zudem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Schaden zu einer Wertminderung geführt hat.
- Bei der Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, wird die Wertminderung in der Klausel "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" (AKB) geregelt. Hier ist in § 12 Abs. 2 AKB festgehalten, dass der Versicherer bei einem Totalschaden des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Wertminderung erstattet. Die Höhe der Wertminderung wird dabei anhand von Tabellen ermittelt, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben werden.
- Ein weiteres Beispiel ist die Hausratversicherung, bei der die Wertminderung in der Klausel "Allgemeine Bedingungen für die Hausratversicherung" (AHB) geregelt ist. Hier wird die Wertminderung in § 10 AHB als "Abzug neu für alt" bezeichnet. Das bedeutet, dass bei einem Schaden am Hausrat der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes erstattet wird, abzüglich der Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung.
Einflussfaktoren auf die Wertminderung
Die Höhe der Wertminderung kann je nach Art des Schadens und des versicherten Gegenstandes variieren. Grundsätzlich sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
- Alter des Gegenstandes
Je älter ein Gegenstand ist, desto höher ist die Wertminderung, da er bereits an Wert verloren hat. - Art des Schadens
Ein Schaden, der den Gebrauchswert eines Gegenstandes beeinträchtigt, führt zu einer höheren Wertminderung als ein rein optischer Schaden. - Reparaturmöglichkeit
Ist ein beschädigter Gegenstand reparierbar, kann die Wertminderung geringer ausfallen als bei einem Totalschaden. - Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer eines Gegenstandes hat Einfluss auf die Höhe der Wertminderung. Je länger ein Gegenstand noch genutzt werden kann, desto geringer ist die Wertminderung.
Zusammenfassung
Die Wertminderung gibt an, wie viel ein versicherter Gegenstand durch Schaden oder andere Ursachen an Wert verloren hat und ist Basis für die Entschädigung. Sie ist im Versicherungsvertragsgesetz für die Haftpflichtversicherung und in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt- und Hausratversicherung geregelt. Die Berechnung erfolgt häufig anhand von Tabellen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Alter, Art des Schadens, Reparaturmöglichkeit und Nutzungsdauer sind entscheidend für die Höhe der Wertminderung.