Versicherungen definieren den Begriff Wasserschaden als Schaden, der durch das Eindringen von Wasser in Gebäude oder Gegenstände entsteht. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Wasser handeln, wie zum Beispiel Leitungswasser, Regenwasser, Grundwasser oder auch Überschwemmungswasser.
Was ist ein versicherter Wasserschaden?
Ein versicherter Wasserschaden ist ein Schaden, der unter den vereinbarten Bedingungen von der Versicherung übernommen wird. Dabei ist es wichtig, dass der Schaden durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde und nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers.
Welche Arten von Wasserschäden sind versichert?
In der Regel sind Wasserschäden durch Leitungswasser, Regenwasser, Grundwasser und Überschwemmungswasser versichert. Auch Schäden durch ausgetretenes Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder Heizungsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein. Jedoch gibt es auch Ausschlüsse, die je nach Versicherung unterschiedlich sein können. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Starkregen oder Hochwasser.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind in der Regel Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers verursacht wurden. Auch Schäden durch mangelnde Instandhaltung oder unsachgemäße Nutzung von Gebäuden oder Gegenständen sind nicht versichert. Zudem können bestimmte Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, von der Versicherung ausgeschlossen werden.
Welche Leistungen erbringt die Versicherung bei einem versicherten Wasserschaden?
Bei einem versicherten Wasserschaden übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Schadens, wie zum Beispiel Reparatur- oder Sanierungskosten. Auch eventuelle Folgeschäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, können von der Versicherung übernommen werden. Die genauen Leistungen sind jedoch abhängig von den vereinbarten Bedingungen im Versicherungsvertrag.
Wie haben Versicherungen den Begriff Wasserschaden in ihren Gesetzen und Klauseln definiert?
Es gibt keine standardisierte Definition von Wasserschaden in Versicherungspolicen, wobei die Bedeutung je nach Anbieter variiert. Üblicherweise wird unter Wasserschaden das eindringende Wasser verstanden, das Schäden verursacht:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Versicherungsvertragsgesetz ist das zentrale Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern regelt. In § 74 VVG wird der Begriff Wasserschaden definiert als "eine unmittelbare Einwirkung von Wasser auf Sachen, die von außen eindringt und Schäden verursacht". Diese Definition ist wichtig, da sie die Grundlage für die Leistungspflicht der Versicherung bei einem Wasserschaden bildet.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Versicherungsvertrages und regeln die allgemeinen Bedingungen, unter denen die Versicherung leistet. In den AVB finden sich häufig Definitionen von Begriffen, die für den Versicherungsschutz relevant sind. So auch der Begriff Wasserschaden, der in den AVB üblicherweise ähnlich wie im VVG definiert wird.
- Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung, die Schäden an Gebäuden abdeckt, wird der Begriff Wasserschaden in der Regel genauer definiert. So wird beispielsweise in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Wasserschaden als "eine unmittelbare Einwirkung von Wasser auf Gebäudebestandteile, die von außen eindringt und Schäden verursacht" beschrieben.
- Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum einer Person, wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, vor Schäden durch verschiedene Risiken, einschließlich Wasserschäden. In den Musterbedingungen des GDV wird der Wasserschaden in der Hausratversicherung als "eine unmittelbare Einwirkung von Wasser auf Hausratgegenstände, die von außen eindringt und Schäden verursacht" definiert.
- Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau abdeckt. In dieser Versicherung wird der Begriff Wasserschaden in der Regel weiter gefasst und umfasst auch Schäden durch Grundwasser, Schneedruck oder Lawinen. Die genaue Definition kann je nach Versicherungsunternehmen variieren.
- Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung ist eine weitere Zusatzversicherung, die Schäden durch Leitungswasser, also Schäden durch Rohrbrüche oder auslaufende Wasserleitungen, abdeckt. In den Musterbedingungen des GDV wird der Begriff Wasserschaden in der Leitungswasserversicherung als "eine unmittelbare Einwirkung von Wasser aus Leitungen, die zu einem Wasserversorgungs- oder Abwassersystem gehören" definiert.
Versicherungsnehmer sollten ihre Vertragsbedingungen genau kennen, um im Schadensfall richtig versichert zu sein.
Zusammenfassung
Versicherungen verstehen unter einem Wasserschaden die Beschädigung von Gebäuden oder Gegenständen durch eindringendes Wasser. Versichert sind in der Regel Schäden durch Leitungswasser, Regenwasser, Grundwasser und Überschwemmung, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherungsnehmers entstanden sind. Schäden durch mangelnde Wartung oder unsachgemäße Nutzung sind oft ausgeschlossen. Die Leistungen der Versicherung umfassen üblicherweise die Kosten für Reparatur oder Sanierung des Schadens und eventuelle Folgeschäden. Verschiedene Versicherungen wie Wohngebäude-, Hausrat-, Elementar- und Leitungswasserversicherung legen den Wasserschaden in ihren Bedingungen unterschiedlich aus. Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer ihre Vertragsbedingungen genau kennen.
Synonyme:
Wasserschäden